Exhumierung Wien

Gründe für eine Exhumierung

Bei einer Exhumierung oder Exhumation wird der Leichnam nach einer bereits durchgeführten Beerdigung aus dem Grab geholt. Für eine solche „Enterdigung“ kann es mehrere Gründe geben. Dabei ist es wichtig, die vorgegebenen Regelungen zu beachten und im konkreten Einzelfall zu entscheiden, ob eine Exhumierung durchgeführt werden darf oder nicht.

 

Für das Ausgraben eines Leichnams kann es diverse Gründe geben. Allgemein lässt sich bei der Exhumierung zwischen einer planmäßigen und einer außerplanmäßigen unterscheiden. Dieser Unterteilung liegt zugrunde, ob die Ruhezeit der Verstorbenen in der gewählten Grabstelle bzw. dem Friedhof abgelaufen oder noch aufrecht ist.

Wir unterstützen Sie gerne mit der Planung und Durchführung von Exhumierungen und übernehmen dabei sämtliche notwendige behördliche Maßnahmen.

Planmäßige Exhumierung

Wenn die Ruhezeit von Verstorbenen abgelaufen ist, kann die Friedhofsverwaltung eine planmäßige Graböffnung beantragen. Dies geschieht meist, um Platz in einem Grab für weitere Verstorbene zu schaffen. Hierbei werden die sterblichen Überreste in einem Sarg zusammengelegt und erneut bestattet.

Wenn der Zersetzungsprozess des Leichnams während der Ruhezeit nicht vollständig erfolgt ist, werden die noch vorhandenen sterblichen Überreste verbrannt und die verbleibende Asche in einer Urne beigesetzt.

Außerplanmäßige Exhumierung

Bei einer außerplanmäßigen Graböffnung wird der Leichnam exhumiert, obwohl die Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist. Dies wird häufig dann durchgeführt, wenn Tote im Rahmen einer Umbettung in einem anderen Grab oder an einem anderen Ort beigesetzt werden sollen. So kann es zum Beispiel der Wunsch der Familie sein, den Leichnam von einem Reihengrab in ein Wunschgrab verlegen zu lassen.

 

Zudem kann eine Exhumierung auch aus kriminaltechnischen Gründen durchgeführt werden, wenn der Leichnam des Verstorbenen erneut untersucht werden muss.

Unsere Leistungen

Beratung zu Ablauf und Kosten der Exhumierung

Überführung des Verstorbenen zum Krematorium

Planung und Durchführung

Wir übernehmen sämtliche Behördenwege

Wir unterstützen Sie gerne mit der Planung und Durchführung von Exhumierungen und übernehmen dabei sämtliche notwendige behördliche Maßnahmen.

 

Antrag und Kosten für eine Exhumierung

Eine Exhumierung kann von Familienangehörigen oder von der Staatsanwaltschaft angefordert werden. Dabei ist es wichtig, die notwendigen Behördenwege (Gesundheitsamt) einzuleiten, um eine Genehmigung zu erhalten.

 

Die Kosten für eine Exhumierung hängen dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B., ob es sich um eine Umbettung eines Sarggrabes oder um eine Urnenumbettung handelt.

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