ERSTE SCHRITTE NACH TODESFALL

Der Tod eines nahestehenden Menschen führt oft zu einer erschütternden Ausnahmesituation, in der nicht nur der Verlust bewältigt werden muss. Auch zahlreiche organisatorische Entscheidungen stehen an.

 

Wir wollen Ihnen Hilfe bei einem Todesfall bieten. Im Folgenden fassen wir für Sie zusammen, was die ersten Schritte nach einem Todesfall sind, welche Amtswege nach einem Todesfall zu erledigen sind, welche Dokumente bei einem Todesfall in Österreich benötigt werden und mehr. Bei offenen Fragen zögern Sie nicht, jederzeit Kontakt mit uns aufzunehmen.

Bestattung Himmelblau als erste Hilfe bei Todesfall

Was sind also die ersten Schritte nach einem Todesfall? Als allererstes kontaktieren Sie uns am besten nach Eintritt des Todes. Ob Tag oder Nacht, wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar und beraten Sie unverbindlich und kostenlos über das weitere Vorgehen bei einem Todesfall.

Wir unterstützen Sie bei der Planung und Organisation eines Begräbnisses und einer Trauerfeier.

Was tun bei Sterbefall – eine Übersicht

Ein Todesfall ist eine Situation, in der man oft nicht klar denken kann. Um Ihnen das Denken etwas abzunehmen, haben wir für Sie eine Checkliste erstellt, die alle notwendigen Schritte bei einem Todesfall in Wien oder Niederösterreich beinhaltet. Damit behalten Sie im Blick, was nach einem Todesfall zu tun ist und bekommen einen Überblick darüber, wer aller zu verständigen ist.

 

Todesfall Wien

Bei einem Todesfall in Wien ist der Zentrale Totenbeschaudienst der MA15 zu verständigen. Dieser ist rund und um die Uhr unter der Telefonnummer 01 4000 87890 erreichbar. Der Totenbeschauarzt der MA15 führt in der Regel zwischen 7:00 und 1:00 Uhr die Totenbeschau durch. Hierbei ist es hilfreich, wenn Sie medizinische Unterlagen (Befunde, Rezepte, etc.) zur Krankengeschichte des Verstorbenen vorlegen können.

Kann der Arzt aufgrund der Totenbeschau sowie der eingesehenen Unterlagen und erteilten Auskünfte die Todesumstände zweifelsfrei nachvollziehen, wird die Freigabe erteilt und der Leichenbegleitschein ausgestellt. Anschließend kann die Abholung des Verstorbenen durch ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl erfolgen.

Danach kümmern wir uns gemeinsam um die weitere Vorgehensweise. Die Bestattung Himmelblau ist Ihre Hilfe bei einem Sterbefall – im akuten Todesfall und danach. Wir unterstützen Sie dabei zu entscheiden, welche Bestattungsart Sie sich wünschen, organisieren eine Trauerfeier und stehen Ihnen selbstverständlich auch für alle weiteren Anliegen zur Seite.

Todesfall Niederösterreich

In Niederösterreich ist nach der Feststellung des Todes durch einen Haus- oder Notarzt der zuständige Totenbeschauarzt zu verständigen. Wir helfen Ihnen gerne herauszufinden, welcher Arzt von der jeweiligen Gemeinde mit der Durchführung der Totenbeschau beauftragt ist. Hilfreiche Informationen erhalten Sie auch beim zuständigen Gemeindeamt und der örtlichen Polizeidienststelle.

 

Als Wiener Bestattungsunternehmen dürfen wir eine verstorbene Person erst nach Freigabe durch den zuständigen Totenbeschauarzt der Gemeinde abholen, welcher im Zuge der Freigabe auch die Todesbescheinigung ausstellt. Abends, an Wochenenden oder Feiertagen kann das Bestattungsunternehmen der Sterbeortgemeinde auf behördliche Anordnung eine Überstellung des Verstorbenen in die nächstgelegene Kühlkammer (z.B. am örtlichen Gemeindefriedhof) durchführen, wo am nächsten Werktag die Totenbeschau erfolgen kann.

Todesfall zu Hause – was tun?

Bei einem Todesfall zu Hause verständigen Sie umgehend Ihren Hausarzt oder rufen die Rettung. Der Tod muss von einem (Not-)Arzt offiziell festgestellt werden, es muss also zunächst eine Totenbeschau stattfinden. Der zuständige Arzt stellt Ihnen daraufhin einen ärztlichen Behandlungsschein aus.

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass vor der Totenbeschau an der verstorbenen Person keinerlei Veränderungen vorgenommen werden dürfen!

Je nachdem, ob der Todesfall in Wien, in Niederösterreich oder anderswo vorgefallen ist, sind verschiedene Schritte notwendig:

Was tun bei Sterbefall, bei dem Todesursache unklar ist?

Falls die Todesursache im Rahmen der Totenbeschau nicht festgestellt werden kann oder der Verdacht einer Fremdeinwirkung besteht, wird durch das Gesundheitsamt bzw. die Landespolizeidirektion Wien eine Obduktion zur Klärung der Todesursache angeordnet.

Sanitätsbehördliche Obduktionen sowie gerichtliche Obduktionen können bei einem Todesfall in Wien in unterschiedlichen Einrichtungen durchgeführt werden, z.B. in öffentlichen Krankenhäusern, der Gerichtsmedizin oder auch der Obduktionseinheit Simmering. In einem solchen Fall kontaktieren Sie uns. Wir klären für Sie ab, wohin Ihr verstorbener Angehöriger gebracht wurde sowie den weiteren Ablauf bis zur Freigabe.

WAS TUN BEI STERBEFALL IM SPITAL ODER PFLEGEHEIM?

Bei einem Todesfall in einem öffentlichen Krankenhaus wird die Totenbeschau durch die zuständige Pathologie durchgeführt. Private Krankenhäuser sowie Pflegeheime in Wien organisieren die Totenbeschau durch den Zentralen Totenbeschaudienst der MA15. Die Anzeige des Todes bzw. Todesbescheinigung wird elektronisch erstellt und an das Standesamt übermittelt.

 

Je nach Bundesland sind unterschiedliche Bestattungsfristen vorgesehen. Wir empfehlen, sich innerhalb der jeweiligen Frist für ein Bestattungsunternehmen zu entscheiden und die Abholung von einem Krankenhaus zu veranlassen. Bei einem Todesfall in Wien haben Angehörige hierfür 5 Werktage Zeit, in Niederösterreich maximal 10 Tage. Befindet sich der Verstorbene in einem Pflegeheim, muss in der Regel noch am Tag der Freigabe die Abholung durch ein Bestattungsunternehmen erfolgen.

WAS TUN BEI STERBEFALL AN EINEM ÖFFENTLICHEN ORT?

Verstirbt ein Mensch an einem öffentlichen Ort, werden die nahen Angehörigen von der zuständigen Sicherheitsbehörde verständigt. Die Abholung von einem öffentlichen Ort in Wien wird durch die Gemeinde Wien organisiert, in Niederösterreich ist der jeweilige Bestatter der Sterbeortgemeinde zuständig.

 

Wir klären auch in einem solchen Fall gerne für Sie ab, wohin die verstorbene Person gebracht wurde und wann mit einer Freigabe zu rechnen ist.

Was tun bei Sterbefall im Ausland?

Bei einem Todesfall im Ausland werden Sie in der Regel durch das Außenministerium, die österreichische Botschaft oder das Konsulat im Sterbeland informiert. Auch in dieser Situation stehen wir Ihnen als Ihre Hilfe beim Todesfall jederzeit gerne zur Verfügung und kümmern uns in Absprache mit Behörden und dem Bestattungsunternehmen am Sterbeort um eine Überführung nach Österreich.

Überführungen ins Ausland bei Todesfall in Wien

Sollte ein Angehöriger in Österreich versterben und anschließend eine Überführung in ein anderes Bundesland oder ins Ausland gewünscht sein, organisiert die Bestattung Himmelblau die Überführung sowie alle damit einhergehenden erforderlichen Maßnahmen und Behördenwege für Sie. Je nach Zielland geht es um Apostillen oder eine komplette diplomatische Beglaubigung.

Ist eine Auslandsüberführung nicht durch eine Reiseversicherung abgedeckt, sind die Kosten in der Regel von den Hinterbliebenen zu tragen. Wir helfen Ihnen gerne dabei, die Kosten so gering wie möglich zu halten.

AMTSWEGE NACH TODESFALL

Mit der Corona Pandemie haben sich für den Amtsweg nach dem Todesfall Änderungen ergeben. So musste bisher nach der Totenbeschau eine Anzeige des Todesfalls mit einer vom Totenbeschauarzt ausgestellten Anzeige des Todes und die darin enthaltene Todesbescheinigung persönlich beim Standesamt erfolgen. Die Anzeige musste spätestens am nächsten Werktag beim Standesamt durchgeführt werden.

 

Seit der Corona-Pandemie geben Sie dem Bestatter Ihrer Wahl eine Vollmacht, damit dieser die Sterbeurkunde vom Standesamt elektronisch einholen kann. Todesbescheinigung oder Anzeige des Todes werden ebenfalls direkt zum Beispiel über das Krankenhaus elektronisch an das Standesamt übermittelt. Bis auf Weiteres gilt diese Regelung. Am Standesamt erfolgt dann eine Eintragung ins Zentrale Personenstandsregister und die Ausstellung der Sterbeurkunde. Diese ist dann beim Bestatter abzuholen.

 

Die notwendigen weiteren Amtswege nach dem Todesfall können besonders überwältigend sein und man verliert schnell den Überblick. Unsere Checkliste informiert Sie darüber, welche Abmeldungen zu machen sind, was davon das Standesamt übernimmt und worum sich die Hinterbliebenen selbst kümmern.

Notwendige Dokumente bei Todesfall in Österreich

Bei einem Todesfall in Wien erhalten Sie die Sterbeurkunde seit der Corona Pandemie nicht mehr beim Standesamt, sondern beim Bestatter Ihrer Wahl. Folgende Dokumente bei einem Todesfall in Österreich sind für eine Ausstellung der Sterbeurkunde notwendig:

 

Gibt es Sonderurlaub bei Todesfall?

Ein Todesfall ist immer schmerzhaft und kann sehr belastend sein. Um Sie zu entlasten, haben Sie die Möglichkeit, sich Sonderurlaub bei einem Todesfall zu nehmen. Ob ein Sonderurlaub bei einem Todesfall möglich ist, hängt allerdings von einigen Faktoren ab.

 

Verwandtschaftsgrad

Meistens wird Ihnen ein Sonderurlaub im Todesfall nur dann gewährt, wenn der Angehörige ein Verwandter ersten Grades ist. Dann beträgt die Auszeit in der Regel mindestens zwei Tage. Ihr Lohn wird Ihnen währenddessen wie gewöhnlich ausgezahlt.

Kulanz Ihres Arbeitgebers

Ihr Arbeitgeber muss einen Sonderurlaub bewilligen. Fragen Sie am besten bei Ihrem Arbeitgeber oder der Personalvertretung nach, wie mit Sonderurlaub bei einem Todesfall umgegangen wird und ob ein bestimmtes Verfahren zur Beantragung notwendig ist.

Hilfe bei Todesfall durch wichtige Ansprechpartner

Unter unseren wichtigen Adressen finden Sie eine Auflistung relevanter Institutionen, die Ihnen ebenfalls als Hilfe beim Todesfall zur Seite stehen oder Sie bei notwendigen Amtswegen nach dem Todesfall begleiten. In unserer Übersicht finden Sie außerdem die jeweiligen Kontaktdaten wie Telefonnummern.

Wenn Fragen offengeblieben sind oder Sie weitere Informationen benötigen, kontaktieren Sie uns jederzeit. Unser Team steht Ihnen bei einem Todesfall in Wien oder Niederösterreich Tag und Nacht zur Seite.

HAUSBESUCHE