Patienten­verfügung Österreich

Was ist eine Patientenverfügung?

Mit einer Patientenverfügung legen Patienten fest, wie und ob sie behandelt werden wollen, wenn sie sich selbst nicht mehr dazu äußern können. In dieser schriftlichen Willenserklärung müssen medizinische Behandlungen und lebensverlängernde Maßnahme, die abgelehnt werden, genau beschrieben sein.

 

Dies sichert nicht nur die Selbstbestimmung der Patienten – da sich Ärzte an die Patientenverfügung halten müssen, sondern nimmt Angehörigen eine emotionale Last.

 

Voraussetzung ist laut Patientenverfügungsgesetz eine umfassende ärztliche Aufklärung über Bedeutung und Folgen der Verfügung. Die Patientenverfügung muss schriftlich (mit Angabe des Datums) vor einem Rechtsanwalt, einem Notar, einem rechtskundigen Mitarbeiter der Patientenvertretung oder einem rechtskundigen Mitarbeiter des Erwachsenenschutzvereins errichtet werden.

 

Die Patientenverfügung hat eine Gültigkeit von acht Jahren. Für eine Verlängerung muss erneut ein ärztliches Aufklärungsgespräch erfolgen. Ist ein Patient aus medizinischen Gründen nicht in der Lage die Patientenverfügung zu erneuern, behält sie trotz Ablauf ihre Verbindlichkeit.

Speicherung im Patienten­verfügungsregister

Jede Patientenverfügung kann im Patientenverfügungsregister gespeichert werden. Das erlaubt eine österreichweite Einsichtsmöglichkeit für Krankenanstalten. Voraussichtlich frühestens 2020 ist eine Speicherung in ELGA möglich. Krankenanstalten haben wiederum die Pflicht, in ELGA nachzusehen, ob eine Patientenverfügung vorliegt.

 

Die Patientenverfügung oder ein Hinweis darauf sollten immer leicht erreichbar aufbewahrt werden. Behalten Sie bitte die Hinweiskarte ständig bei sich und weisen Sie bei einem Spitalsaufenthalt unbedingt Ihren behandelnden Arzt darauf hin.

 

In einer Patientenverfügung können Sie letztwillige Wünsche für die Beerdigung anordnen, sowie die Anordnung, den Leichnam nach dem Ableben als Körperspende der Medizin zur Verfügung zu stellen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Medizinischen Universitäten in Wien, Graz oder Innsbruck.

 

Wenn Sie Interesse an einer Patientenverfügung haben, sollten Sie dies mit nahestehenden Menschen besprechen. Die Patientenanwaltschaft gibt Ihnen gerne Informationen zu Wirkung, Voraussetzungen und Kosten für eine Patientenverfügung.

Patienten­verfügung Formular

Das Formular zur Patientenverfügung steht auf der Homepage des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zum Download zur Verfügung.

Vorsorgevollmacht als Alternative

Eine Alternative zur Patientenverfügung ist die sogenannte Vorsorgevollmacht. In diesem Fall geben Sie die Entscheidungsmacht an andere Personen weiter, wenn Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. Im Prinzip kann jede volljährige Person der Vorsorgebevollmächtigte sein, in der Regel wird die Vorsorgevollmacht aber einer nahestehenden Person erteilt.

 

Die Vorsorgevollmacht kann nur schriftlich von einem Notar, Rechtsanwalt oder Erwachsenenschutzverein errichtet werden.

Nachlass regeln für einen guten Zweck

Über den eigenen Tod nachzudenken und dafür Vorsorge zu treffen, beinhaltet auch seinen Nachlass zu regeln. Bestattung Himmelblau unterstützt die Initiative für das gute Testament „Vergissmeinnicht“ des Fundraising Verbandes Austria. Vergissmeinnicht bietet die Möglichkeit, über das Leben hinaus Gutes zu tun und Teile des Erbes einer gemeinnützigen Organisation in Österreich zu vermachen. Darüber hinaus schafft die Initiative mit sachlicher Information vom Notar den Durchblick bei Erbrecht und Testament.

 

Hier gratis Testament-Ratgeber „Was Sie rund um das Testament wissen sollten“ herunterladen.

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