Inhaltsverzeichnis
- Was zählt zu den Begräbniskosten?
- Welche Begräbniskosten sind steuerlich absetzbar?
- - Kosten absetzen: Nur ohne Nachlassvermögen
- Wer kann Begräbniskosten absetzen?
- Wie kann ich Begräbniskosten steuerlich absetzen?
- - Zeitpunkt der Geltendmachung
- - Erforderliche Unterlagen
- - Vorgehen bei der Steuererklärung
- - Prüfung durch das Finanzamt
- - Weitere Tipps für die Antragstellung
Das steuerliche Absetzen von Begräbniskosten bietet eine wichtige finanzielle Entlastung in einer ohnehin schweren Zeit. Dieser Ratgeber erklärt die gesetzlichen Rahmenbedingungen in Österreich und zeigt auf, unter welchen Bedingungen Bestattungskosten als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Voraussetzung Nachlassvermögen: Eine steuerliche Absetzung ist nur dann möglich, wenn das Nachlassvermögen der verstorbenen Personen nicht zur Deckung der Kosten ausreicht.
- Höchstgrenze und Selbstbehalt: Begräbniskosten können bis zu 20.000 Euro geltend gemacht werden, wobei das Finanzamt einen einkommensabhängigen Selbstbehalt abzieht.
- Nachweise sammeln: Für die Anerkennung müssen Originalbelege, die Sterbeurkunde sowie Nachweise über das unzureichende Erbe beim Finanzamt eingereicht werden.
Was zählt zu den Begräbniskosten?
Zu den Begräbniskosten zählen alle Aufwendungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Bestattung stehen. Diese umfassen sowohl die direkten Bestattungsleistungen als auch die damit verbundenen Nebenkosten.
- Direkte Bestattungskosten: u.a. Sarg oder Urne, Bestattungsdienstleistungen, Grabgebühren, Leichenkonservierung, Überführung und Einsargung
- Grabstätte und Grabstein: Grabstein oder einfaches Gedenkzeichen, Grabinschriften und Grundausstattung der Grabstätte.
- Trauerfeier und Begleitkosten: Blumen und Kränze, Partezettel, Traueranzeigen, schlichter Leichenschmaus und Beileidsdanksagungen
Welche Begräbniskosten sind steuerlich absetzbar?
Die steuerliche Absetzbarkeit von Begräbniskosten in Österreich unterliegt klaren gesetzlichen Regelungen. Entscheidend ist dabei, ob ausreichend Nachlassvermögen vorhanden ist.
Grundsätzlich gilt: Bestattungskosten sowie ein Grabstein oder ähnliches Gedenkzeichen gehören zu den Verbindlichkeiten des Nachlasses. Wenn ausreichend Nachlassvermögen vorhanden ist, müssen die Kosten aus dem Nachlass beglichen werden und sind nicht steuerlich absetzbar.
Kosten absetzen: Nur ohne Nachlassvermögen
Nur wenn kein bzw. ein zu geringes Nachlassvermögen vorhanden ist, sind Begräbniskosten bis maximal 20.000 Euro als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar. Diese Grenze wurde in den letzten Jahren von ursprünglich 10.000 Euro auf 20.000 Euro erhöht.
Dabei ist die Angemessenheit der Kosten zu beachten:
Die Kosten müssen für ein „würdiges Begräbnis“ und einen „einfachen Grabstein“ anfallen. Das Finanzamt prüft, ob die Aufwendungen angemessen sind und dem örtlichen Gebrauch entsprechen.
Bei Begräbniskosten handelt es sich um außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt. Das bedeutet, dass nicht der volle Betrag absetzbar ist, sondern ein Selbstbehalt in Abhängigkeit vom Einkommen abgezogen wird. Die Höhe des Selbstbehalts richtet sich nach:
- Der Höhe des Einkommens
- Dem Familienstand
- Der Anzahl der Kinder
Wer kann Begräbniskosten absetzen?
Die steuerliche Absetzbarkeit von Begräbniskosten ist an die persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen und die Vermögenssituation des Nachlasses geknüpft. Grundsätzlich können alle Personen, die Begräbniskosten tragen, diese unter den entsprechenden Voraussetzungen steuerlich absetzen. Dies umfasst in den meisten Fällen Angehörige.
Die Voraussetzungen, für die Absetzbarkeit:
- Kein ausreichendes Nachlassvermögen: Die wichtigste Voraussetzung ist, dass kein oder nur unzureichendes Nachlassvermögen vorhanden ist. Nur wenn die Aktiva des Nachlasses nicht ausreichen, um die Bestattungskosten zu decken, können diese steuerlich abgesetzt werden.
- Tatsächliche Kostentragung: Die Person muss die Kosten tatsächlich selbst getragen haben. Eine bloße Verpflichtung zur Kostentragung reicht nicht aus.
- Nachweis der Kosten: Alle Aufwendungen müssen durch entsprechende Belege nachgewiesen werden können.
Podcast „Erzähl mir vom Tod“
Hören Sie mehr zu Begräbniskosten im Podcast der Bestattung Himmelblau – in sechs Folgen sprechen Mitarbeitende offen über ihre Arbeit, ihre Erfahrungen und die vielen Fragen, die rund um den Abschied entstehen.
Wie kann ich Begräbniskosten steuerlich absetzen?
Die steuerliche Geltendmachung von Begräbniskosten erfolgt im Rahmen der jährlichen Steuererklärung. Hier finden Sie alle Infos für das Vorgehen:
Zeitpunkt der Geltendmachung
Die außergewöhnlichen Belastungen für die Begräbniskosten können bei der Arbeitnehmerveranlagung oder der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Dies erfolgt nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Kosten angefallen sind.
Erforderliche Unterlagen
Für die erfolgreiche Geltendmachung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Alle Originalrechnungen und Belege über die Begräbniskosten
- Nachweis über das Nachlassvermögen (z.B. Nachlassverzeichnis, Bankauskunft)
- Sterbeurkunde
- Gegebenenfalls Nachweis über Sterbeversicherung oder Bestattungsvorsorge
Vorgehen bei der Steuererklärung
- Arbeitnehmerveranlagung: Arbeitnehmer können die Kosten im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.
oder
- Einkommensteuererklärung: Selbstständige und andere Steuerpflichtige führen die Kosten in ihrer Einkommensteuererklärung an.
- Formular ausfüllen: Die Begräbniskosten werden im Abschnitt „Außergewöhnliche Belastungen“ eingetragen.
Prüfung durch das Finanzamt
Das Finanzamt prüft die Angemessenheit der Kosten und das Vorliegen der Voraussetzungen. In der Regel werden die Kosten anerkannt, wenn sie dem örtlichen Gebrauch entsprechen und die Voraussetzungen erfüllt sind.
Weitere Tipps für die Antragstellung
- Bewahren Sie alle Belege sorgfältig auf
- Dokumentieren Sie das Nachlassvermögen lückenlos
- Bei Unklarheiten wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder das Finanzamt
- Nutzen Sie die Online-Services des Finanzamts für eine schnellere Bearbeitung
Häufige Fragen zu Begräbniskosten absetzen in Österreich
Absetzbar sind jene Kosten für die Bestattung und das Grabmal, die nachweislich nicht durch das Vermögen des Verstorbenen (den Nachlass) oder durch Versicherungen abgedeckt sind. Wer diese Kosten aus rechtlichen oder sittlichen Gründen übernimmt, kann sie als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Der Betrag wirkt sich allerdings erst dann steuermindernd aus, wenn er den individuellen, einkommensabhängigen Selbstbehalt übersteigt.
Das Finanzamt deckelt die anerkennbaren Kosten für das Begräbnis inklusive Grabmales bei einem Höchstbetrag von maximal 20.000 Euro. Höhere Summen werden nur in Ausnahmefällen akzeptiert, wenn eine besondere Zwangsläufigkeit vorliegt, wie etwa teure Überführungskosten bei einem Sterbefall im Ausland. Vom endgültig anerkannten Betrag wird bei der Steuerberechnung noch der persönliche Selbstbehalt abgezogen.
Zu den absetzbaren Posten gehören die Kernleistungen des Bestatters (wie Sarg oder Urne), die Friedhofsgebühren, der Grabstein, der Blumenschmuck sowie schlichte Beileidsdanksagungen. Auch die Kosten für ein traditionelles, ortsübliches Totenmahl werden in angemessenem Rahmen anerkannt. Nicht absetzbar sind hingegen die Anschaffung privater Trauerkleidung sowie die Ausgaben für die laufende, zukünftige Grabpflege.
Sie benötigen sämtliche Originalrechnungen und Zahlungsnachweise des Bestattungsunternehmens, des Steinmetzes sowie der Floristen. Unbedingt erforderlich ist zudem das Protokoll des Verlassenschaftsverfahrens oder der Einantwortungsbeschluss, da das Finanzamt daraus die genaue Höhe des Nachlassvermögens abliest. Die Belege müssen nicht direkt eingereicht, aber für eventuelle Prüfungen sieben Jahre lang aufbewahrt werden.
Die Kosten werden nach Ablauf des betreffenden Kalenderjahres im Zuge der jährlichen Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommensteuererklärung eingereicht. In FinanzOnline oder auf dem Papierformular (Beilage L1ab) tragen Sie die Summe in das Feld für „Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt“ ein. Das System berechnet die tatsächliche Steuerentlastung nach Abzug Ihres persönlichen Selbstbehalts automatisch.
Ja, Auszahlungen aus einer Sterbe- oder Lebensversicherung mindern den absetzbaren Betrag direkt, da sie steuerlich wie vorhandenes Nachlassvermögen gewertet werden. Das Finanzamt erlaubt den Steuerabzug ausschließlich für jenen finanziellen Aufwand, den Sie tatsächlich selbst und ohne jegliche Erstattung tragen mussten. Sie müssen die erhaltene Versicherungssumme daher vor der Angabe in der Steuererklärung von den Gesamtkosten abziehen.
Wir sind für Sie da
Sie haben Fragen zu den verschiedenen Aspekten einer würdevollen Bestattung oder möchten sich über die Möglichkeiten informieren, wie Begräbniskosten steuerlich abgesetzt werden können? Gerne steht Ihnen unser Team mit einfühlsamer Beratung und praktischen Informationen zur Seite.
WEITERE Ratgeberartikel zu Vorsorge & Nachlass
Verlassenschaft & Erbe
Organspende in Österreich