Testament & Erbrecht in Österreich

Wozu braucht man ein Testament in Österreich?

Niemand denkt gerne an den eigenen Tod – doch wer das tut und sein Testament rechtzeitig aufsetzt, kann etwaige Erbrechtsstreitigkeiten in der Familie vorbeugen. In Österreich ist man nicht verpflichtet ein Testament aufzusetzen. Verstirbt eine Person und hat zu Lebzeiten kein Testament erstellt, tritt nach dem Todesfall die gesetzliche Erbfolge in Kraft.

 

Es macht trotzdem durchaus Sinn, ein Testament aufzusetzen. Gerade bei größerem Besitz, komplizierten Familienverhältnissen oder undurchsichtigen Vermögensverhältnissen empfiehlt es sich, die Aufteilung in einer eigenhändigen Verfügung festzuhalten.

Testament aufsetzen

Sie können ein Testament jederzeit – mit oder ohne Hilfe eines Rechtsanwalts oder Notars – aufsetzen. Der sogenannte „Letzte Wille“ muss vom Testamentserfasser eigenhändig geschrieben und am besten mit vollem Namen unterzeichnet werden. Zeugen sind dabei nicht notwendig. Auch Änderungen können jederzeit vorgenommen werden. Diese müssen unbedingt nochmals unterschrieben werden, sonst haben diese Änderungen im Streitfall womöglich keine Gültigkeit.

 

Wir empfehlen,das eigenhändige Testament auch mit Datum zu versehen. Das kann bei einem Verlassenschaftsverfahren wichtig sein, falls mehrere, sich widersprechende Testamente vorliegen.

 

Von einem fremdhändigen Testament spricht man, wenn es auf der Schreibmaschine, dem PC oder handschriftlich von einer anderen Person geschrieben wurde. Dabei gilt es unbedingt zu beachten, dass es in Gegenwart von drei fähigen Zeugen und durch den Verfügenden eigenhändig unterzeichnet und bestätigt werden muss. Werden Formvorschriften missachtet, kann es zur Ungültigkeit des Testaments kommen.

Testament: Vorlage und Muster

Viele fragen sich: Was soll überhaupt in einem Testament stehen? Grundsätzlich dient ein Testament dazu, einen oder mehrere Erben zu begünstigen. Sie können eine Alleinerbin oder einen Alleinerben bestimmten, jedoch haben nach der gesetzlichen Erfolge Ehepartner/innen und Kinder, Anspruch auf einen Pflichtteil am Erbe. Der Pflichtteil berechnet sich in Österreich aus der Hälfte der gesetzlichen Erbquote.

 

Sie können im Testament auch Vermächtnisse von einzelnen Vermögensteilen an bestimmte Personen festhalten. Auch steht es Ihnen zu gewisse Bedingungen und Befristungen zu stellen.

 

Im Internet gibt es zahlreiche Testament Muster und Vorlagen die jedoch immer sehr allgemein sind. Da jeder Mensch und jede Verlassenschaft unterschiedlich ist, empfehlen wir Ihnen, sich von einem Anwalt oder Notar beraten zu lassen.

Muss man das Testament bei einem Notar aufbewahren?

Ein eigenhändiges Testament kann zuhause oder gegen Gebühr bei einem Notar oder Rechtsanwalt hinterlegt werden. Sie haben außerdem die Möglichkeit, das Testament im Zentralen Testamentsregister der Österreichischen Notariatskammer oder im Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages zu registrieren. Im Sterbefall wird der Notar oder der Rechtsanwalt beim Register anfragen und Auskunft über den Verbleib des Testaments erhalten. Das hat den Vorteil, dass etwaige Unterschlagungen des Testaments verhindert werden.

 

Was kostet ein Testament in Österreich?

Wenn Sie Ihr Testament mit Hilfe eines Notars oder Rechtsanwalts erstellen lassen, kommen natürlich Kosten auf Sie zu. Diese können je nach Stundensatz unterschiedlich ausfallen. Wenn Sie das Testament zusätzlich ins Testamentsregister oder bei der österreichischen Notariatskammer eintragen lassen, kommen zusätzlich einmalige Gebühren auf Sie zu.

 

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