Verlassenschaft & Erbe nach einem Todesfall

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Nach dem Tod eines geliebten Menschen wird natürlich auch das Erbe zum Thema. Ein Verlassenschaftsverfahren wird notwendig. Doch wie wird eine Verlassenschaft abgewickelt? Was umfasst ein Erbe? Und welche Fakten muss man beim Erben berücksichtigen?

 

Verlassen­schaftsverfahren: Ablauf in Österreich?

Nach der Übermittlung der Sterbeurkunde am Standesamt wird das Verlassenschaftsverfahren automatisch vom Bezirksgericht bzw. Verlassenschaftsgericht veranlasst. Ein gerichtlich bestellter Notar bzw. Nachlassverwalter wickelt das Verfahren ab und hilft bei der Klärung aller rechtlichen Fragen zum Erbe in Österreich.

 

Der Nachlassverwalter erhebt zunächst alle persönlichen und vermögensrechtlichen Daten der verstorbenen Person, macht erbberechtigte Personen ausfindig und erkundet, ob ein Testament oder Erbvertrag existiert.

Verlassenschafts­verfahren Schritt für Schritt

Wichtige Dokumente für Verlassenschafts­verfahren

Für das Erstgespräch mit dem Nachlassverwalter sind in Österreich folgende Dokumente mitzubringen:

 

Erbe antreten oder ausschlagen?

Nach dem Erstgespräch mit dem Nachlassverwalter erfolgt die Klärung, ob die Erbberechtigten das Erbe antreten oder die Erbschaft ausschlagen möchten. Denn die Erben sind nicht dazu verpflichtet eine Erbschaft zu übernehmen. Es besteht also die Möglichkeit, ein Erbe auszuschlagen.

 

Mögliche Gründe ein Erbe auszuschlagen

In vielen Fällen wird ein Erbe ausgeschlagen, wenn dadurch ein finanzieller Nachteil für die Erben entsteht. Denn ein Nachlass enthält nicht nur so genannte Aktiva, wie Liegenschaften und Vermögenswerte, sondern auch Passiva wie Schulden. Mit einem Erbe in Österreich fällt immer auch eine Erbschaftssteuer an, die in Bargeld beglichen werden muss. Besteht der Nachlass hauptsächlich aus Gegenständen und nicht aus Geldbeträgen, kann das zu einer finanziell belastenden Situation führen, da der Erbe die Erbschaftssteuer dann aus der eigenen Tasche zahlen muss.

 

Abgekürztes Verlassenschafts­verfahren

Das Verlassenschaftsverfahren kann auch abgekürzt werden, wenn es keinen Antrag auf Fortsetzung gibt, wenn kein Vermögen vorhanden, dieses unter € 5.000,- liegt oder der Nachlass überschuldet ist.

 

Abschluss des Verlassenschafts­verfahrens

Zum Abschluss eines Verlassenschaftsverfahrens verfasst der Notar ein Protokoll über die Entscheidung der Erben das Erbe anzutreten oder auszuschlagen und stellt eine Vermögenserklärung aus. Es kommt zum Einantwortungsbeschluss. Damit können die Erben den Nachlass rechtlich übernehmen und somit frei über die Erbschaft verfügen.

 

Gesetzliche Erbfolge: Wer erbt im Todesfall?

Das Erbrecht in Österreich regelt die Rechtsnachfolge bezüglich des Vermögens des Verstorbenen. Die gesetzliche Erbfolge ist verbindlich, wenn der Verstorbene kein Testament oder Erbvertrag verfasst hat. Dabei wird das Erbe nach sogenannten Erblinien aufgeteilt. Das Gesetz sieht einen Pflichtteil vor, den nahestehende Personen erhalten müssen – auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden.

Die erste Erblinie oder Parentel beinhaltet Ehepartner, eingetragene Partner und Kinder des Verstorbenen. Wenn es in der ersten Erblinie niemandem gibt, erbt die zweite Linie, die Eltern, Geschwistern und deren Nachkommen enthält. Einen Mindestanteil am Erbe geht somit laut gesetzlicher Erbfolge an die Verwandtschaft.

Erbe in Österreich: Was gehört zum Nachlass?

Als Verlassenschaft oder Erbmasse werden alle Vermögen, Rechte und Verbindlichkeiten bezeichnet, die nach dem Todesfall auf die Erben übergehen. Zur Verlassenschaft zählen Immobilien, Sparbücher, Güter und Vermögenswerte ebenso wie folgende Rechte:

 

Beim Miet- und Pachtrecht gibt es in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen eine Sonderrechtsnachfolge. D.h. dass bestimmte nahe Angehörige, die mit der/dem Verstorbenen in einem gemeinsamen Haushalt gelebt haben, ein Eintrittsrecht haben.

 

Kann man Schulden erben in Österreich?

Auch Schulden des Verstorbenen sind vererblich und gehen auf die Erben über, wenn das Erbe angetreten wird. Dazu zählen z.B. Steuerschulden, Mietziensrückstände, Leasingraten sowie fällige Versicherungsprämien. Wenn man sich durch eine Erbschaft finanziell belastet, kann es sinnvoll sein das Erbe auszuschlagen. Denn auch Immobilien können mit laufenden Krediten oder Hypotheken belastet sein, die mit einer Erbschaft ebenso auf den Erben übergehen.

 

Verlassenschaft zu Lebzeiten regeln: Testament & Erbvertrag

Die eigene Verlassenschaft kann man auch zu Lebzeiten regeln.

Testament

In einem Testament kann eine individuelle Erbfolge innerhalb des Erbrechts in Österreich festgelegt werden. Dabei kann festgelegt werden, ob ein Erbe aus der Erfolge ausgeschlossen wird oder vorrangig erben soll. Ein Testament kann eigenständig verfasst werden oder mithilfe eines Anwalts oder Notars formuliert werden. In jedem Fall sollte das Testament eindeutig verfasst werden und an einem für Angehörige zugänglichen Ort verwahrt werden.

Erbvertrag

Auch im Erbvertrag können Erbregelungen festgeschrieben werden. Dabei handelt es sich um einen Vertrag zwischen zwei Parteien, wobei sich Ehepartner oder eingetragenen Partner gegenseitig ihr Vermögen vermachen können. Denn ein Erbvertrag ist nur zwischen verheirateten Leuten, eingetragenen Partnern und Verlobten möglich.

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