Inhaltsverzeichnis
- Was versteht man unter einer Körperspende?
- - Körperspende für Forschung und Lehre
- - Regelungen der Körperspende in Österreich
- Welche Voraussetzungen müssen für eine Körperspende erfüllt sein?
- - Persönliche Voraussetzungen
- - Medizinische Voraussetzungen
- - Formale Voraussetzungen
- Wie läuft der Prozess einer Körperspende ab?
- - Notwendige Schritte zu Lebzeiten
- - Wichtige Schritte nach dem Versterben
- Welche Kosten entstehen bei einer Körperspende?
- - Kosten einer Körperspende in Wien
- - Kosten einer Körperspende in Graz
- - Welche Kosten bleiben bei den Angehörigen?
- Wie erfolgt die Beisetzung nach einer Körperspende?
- Welche Möglichkeiten gibt es für eine Trauerfeier?
Eine Körperspende ermöglicht es, den eigenen Körper nach dem Ableben der medizinischen Wissenschaft und Ausbildung zur Verfügung zu stellen. Dieser Ratgeber erklärt die rechtlichen sowie organisatorischen Voraussetzungen, um der Wissenschaft über den Tod hinaus zu helfen.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Beitrag zur Wissenschaft: Körperspenden unterstützen nachhaltig die Ausbildung von medizinischem Personal und die anatomische Forschung.
- Vorsorge zu Lebzeiten: Die Verfügung muss immer persönlich und zu Lebzeiten durch eine schriftliche Vereinbarung mit einem anatomischen Institut getroffen werden.
- Kosten und Beisetzung: Es fällt meist ein einmaliger Kostenbeitrag an. Die spätere Kremation und die Beisetzung im Ehrengrab der Universität werden vom Institut organisiert.
Was versteht man unter einer Körperspende?
Eine Körperspende bedeutet, dass Sie Ihren Körper nach Eintritt des Todes einem anatomischen Institut zu Lehr- und Forschungszwecken zur Verfügung stellen. Diese selbstlose Entscheidung ermöglicht es der medizinischen Forschung und Lehre, durch anatomische Studien das Verständnis des menschlichen Körpers zu vertiefen.
Körperspende für Forschung und Lehre
An den anatomischen Instituten dienen die gespendeten Leichname der Ausbildung zukünftiger Ärztinnen und Ärzte, der ärztlichen Weiterbildung sowie der medizinisch-wissenschaftlichen Forschung. Die gespendeten Körper werden mit größtem Respekt behandelt und ausschließlich für diese wichtigen Zwecke verwendet.
Regelungen der Körperspende in Österreich
In Österreich ist die Körperspende rechtlich klar geregelt und erfolgt hauptsächlich über Universitätsinstitute, die strenge ethische und rechtliche Standards einhalten. Die Medizinische Universität Wien übernimmt dabei eine zentrale Rolle bei der Koordination und Durchführung von Körperspenden im Raum Wien, Niederösterreich, Linz und Burgenland.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Körperspende erfüllt sein?
Eine Körperspende ist ein wertvoller Beitrag im Dienst der medizinischen Wissenschaft und Lehre. Damit diese Spende jedoch angenommen werden kann, müssen sowohl persönliche als auch medizinische und formale Voraussetzungen erfüllt sein.
Persönliche Voraussetzungen
- Eigene bewusste Entscheidung: Die Körperspende erfordert eine bewusste, freiwillige Entscheidung zu Lebzeiten, die Sie als mündige Person selbst treffen können.
- Mindestalter: Es besteht grundsätzlich keine Altersbeschränkung, jedoch sollten Sie mindestens 18 Jahre alt sein, um diese wichtige Entscheidung rechtswirksam zu treffen.
- Information der Angehörigen: Besonders wichtig ist es, dass Sie Ihre Angehörigen über Ihren Wunsch informieren, damit diese im Sterbefall entsprechend handeln können.
Medizinische Voraussetzungen
- Todesursache: Bestimmte Todesursachen können eine Annahme der Körperspende ausschließen, da sie die wissenschaftliche Verwendbarkeit beeinträchtigen.
- Übertragbare Krankheiten: Infektionskrankheiten wie HIV oder Hepatitis können die Annahme verhindern, da sie ein Risiko für die Studierenden darstellen würden.
- Körperlicher Zustand: Schwere Verletzungen oder umfangreiche operative Eingriffe können ebenfalls die Verwendbarkeit des Körpers für Forschung und Lehre beeinträchtigen.
Formale Voraussetzungen
- Schriftliche Willensbekundung: Eine rechtswirksame schriftliche Willensbekundung zur Spende des eigenen Körpers ist zwingend erforderlich und muss bei der entsprechenden Institution hinterlegt werden.
- Rechtzeitige Registrierung: Die Registrierung sollte bereits zu Lebzeiten erfolgen, um alle Formalitäten rechtzeitig zu klären.
- Medizinische Dokumentation: Alle relevanten medizinischen Unterlagen müssen für die spätere Verwendung verfügbar und vollständig dokumentiert sein.
Wie läuft der Prozess einer Körperspende ab?
Der Prozess der Körperspende umfasst sowohl wichtige Schritte, die Sie zu Lebzeiten bedenken sollten, als auch Abläufe, die nach Ihrem Tod stattfinden.
Notwendige Schritte zu Lebzeiten
Wenn Sie eine Körperspende an die Anatomie in Erwägung ziehen, gibt es einige Schritte, die Sie bereits zu Lebzeiten unternehmen müssen.
- Schritt 1: Zunächst ist es notwendig, mit der zuständigen Institution Kontakt aufzunehmen, um die erforderlichen Unterlagen anzufordern. Dies kann in der Regel telefonisch oder per E-Mail geschehen. Sobald Sie die Formulare erhalten haben, füllen Sie das Vermächtnis zur Körperspende sorgfältig aus. Zusammen mit einer Kopie Ihres Lichtbildausweises senden Sie diese Unterlagen dann an die anatomische Abteilung der entsprechenden medizinischen Universität.
- Schritt 2: Es ist üblich, dass ein Kostenbeitrag für die Körperspende erhoben wird. Dieser Betrag muss auf das angegebene Konto der medizinischen Universität überwiesen werden. Nach Eingang der Zahlung und Bearbeitung Ihrer Unterlagen erhalten Sie einen Körperspendeausweis. Es wird dringend empfohlen, diesen Ausweis stets bei sich zu tragen.
- Schritt 3: Zuletzt ist es von großer Bedeutung, Ihre Angehörigen umfassend über Ihre Entscheidung zur Körperspende zu informieren. Dies stellt sicher, dass Ihre Wünsche im Todesfall bekannt sind und respektiert werden können.
Wichtige Schritte nach dem Versterben
Nach dem Ableben des Spenders werden mehrere Schritte eingeleitet, um die Körperspende zu ermöglichen:
- Benachrichtigung der zuständigen Institution: Sobald die Totenbeschauzentrale die Freigabe erteilt hat, muss die anatomische Abteilung der zuständigen medizinischen Universität umgehend verständigt werden. Dies ist der erste und entscheidende Schritt, um alle weiteren Abläufe in die Wege zu leiten. Die Institution koordiniert dann die nächsten notwendigen Schritte.
- Überführung des Leichnams: Die Überführung des Leichnams von Ihrem Sterbeort zur medizinischen Universität wird von der aufnehmenden Institution organisiert und üblicherweise auch die Kosten dafür übernommen – dies gilt in der Regel innerhalb eines bestimmten geografischen Zuständigkeitsbereichs (z. B. für Wien, Niederösterreich, den Raum Linz und das Burgenland, wenn die Medizinische Universität Wien die Empfängerin ist).
- Konservierung und Aufbewahrung: Nach der Überführung wird der gespendete Körper nach höchsten wissenschaftlichen Standards konserviert und aufbewahrt. Diese Konservierung ist entscheidend, um den Körper für den späteren Einsatz in der medizinischen Ausbildung und Forschung vorzubereiten. Die gespendeten Körper werden ausschließlich für diese Zwecke verwendet.
Welche Kosten entstehen bei einer Körperspende?
Eine Körperspende ist nicht nur ein wertvoller Beitrag für die Wissenschaft, sondern kann auch eine kostengünstigere Alternative zu einer traditionellen Bestattung darstellen. Während bei einer regulären Bestattung oft hohe Kosten für Sarg, Grabplatz und Trauerfeier anfallen, sind die finanziellen Aufwendungen für eine Körperspende in der Regel geringer.
Kosten einer Körperspende in Wien
Seit etwa zwei Jahrzehnten ist für die Körperspende in Wien ein finanzieller Beitrag von 1.090 € erforderlich geworden, da die steigenden Ausgaben für die komplette Abwicklung einer wissenschaftlichen Bestattung die Kapazitäten der Universitäten überschreiten würden. Diese Gebühr beinhaltet insbesondere den fachgerechten Transport des Verstorbenen in den Regionen Wien, Niederösterreich, dem Großraum Linz sowie dem Burgenland.
Wenn der Todesfall eintritt, werden bestimmte kommunale Leistungen wie die erforderliche Totenbeschau, die Nutzung der Leichenhalle und anfallende Kühlgebühren von der Wiener Stadtverwaltung getragen. Die fachgerechte Überführung, die wissenschaftliche Konservierung sowie die abschließende Bestattung nach Ende der Forschungs- und Lehrtätigkeit fallen in den Verantwortungsbereich der Medizinischen Universität Wien.
Kosten einer Körperspende in Graz
Die Medizinische Universität Graz hat ebenfalls Regelungen bezüglich der Kosten für eine Körperspende. Aktuell ist für eine Körperspende an der Med Uni Graz ein Unkostenbeitrag von 1.400 € zu entrichten. Mit dieser Zahlung werden wesentliche Leistungen wie Überführung, Sarg, Einäscherung und Bestattung abgedeckt. Die Med Uni Graz übernimmt im Gegenzug für diesen Betrag die Körperspende auf alle Fälle und kümmert sich um die weiteren Schritte.
Welche Kosten bleiben bei den Angehörigen?
Kosten für Sterbeurkunden und eventuell anfallende Krankenhauskosten sind prinzipiell von den Angehörigen zu übernehmen. Alle anderen mit der Körperspende zusammenhängenden Ausgaben werden von der jeweiligen Institution getragen.
Wie erfolgt die Beisetzung nach einer Körperspende?
Nach der wissenschaftlichen Nutzung, die zwischen einer Woche und drei Jahren dauern kann, wird eine Feuerbestattung durchgeführt. Bei einer Körperspende in Wien wird die Asche in einer Ehrengrabstätte der Abteilung für Anatomie am Zentralfriedhof, beigesetzt. Erfolgt die Körperspende in Graz, findet die Beisetzung am Waldfriedhof Tobelbad statt.
Diese Beisetzung erfolgt zunächst ohne Beisein der Angehörigen. Jedoch haben Familien die Möglichkeit, eine Namensplakette mit Geburts- und Sterbedatum in dieser würdevollen Gedenkstätte anbringen zu lassen.
Welche Möglichkeiten gibt es für eine Trauerfeier?
Unser einfühlsames Beratungsteam unterstützt Sie bei der Organisation einer würdevollen Trauerfeier und entwickelt gemeinsam mit Ihnen ein individuelles Konzept, das den Wünschen des Verstorbenen und der Familie entspricht. Wir berücksichtigen dabei sowohl die besonderen Umstände einer Körperspende als auch Ihre persönlichen Bedürfnisse beim Abschiednehmen.
Um der Verstorbenen zu gedenken, veranstalten Medizinische Institute meist jährlich eine Gedenkfeier oder einen Gottesdienst. Dort können Angehörige und Familie den Verstorbenen gedenken, die Ihren Körper der Forschung und Medizin gespendet haben.
Häufige Fragen zu Körperspende
Unter einer Körperspende versteht man die freiwillige Verfügung einer Person, ihren Leichnam nach dem Tod einem anatomischen Universitätsinstitut für die medizinische Forschung, Lehre und Ausbildung zu überlassen. Sie dient dazu, angehenden Medizinerinnen und Medizinern fundierte Anatomiekenntnisse zu vermitteln und neue Operationsverfahren praxisnah zu erproben. Im Gegensatz zur klassischen Organspende steht hierbei nicht die akute Rettung Einzelner, sondern der langfristige Dienst an der Wissenschaft im Vordergrund.
Nach dem Ableben wird das zuständige anatomische Institut umgehend benachrichtigt und ein Partnerbestatter veranlasst die zeitnahe Überführung des Leichnams. In der Anatomie angekommen, wird der Körper durch spezielle medizinische Verfahren konserviert und steht der Wissenschaft oft über einen Zeitraum von mehreren Monaten bis zu drei Jahren zur Verfügung. Nach Abschluss der Forschungs- und Lehrarbeiten wird der Körper kremiert und im Rahmen einer würdevollen Zeremonie beigesetzt.
Ausschlusskriterien sind vor allem hochinfektiöse Erkrankungen wie HIV, Hepatitis oder offene Tuberkulose sowie schwere Verletzungen, Amputationen oder eine fortgeschrittene Verwesung des Leichnams. Auch wenn eine gerichtlich angeordnete Obduktion stattfindet, der Tod im Ausland eintritt oder ein bestimmter Body-Mass-Index (häufig ab einem BMI von 35) überschritten wird, müssen die Institute die Spende ablehnen. Da eine Annahme im Ernstfall nie garantiert werden kann, empfiehlt sich für diesen Fall stets eine alternative Bestattungsvorsorge.
Nach Abschluss der wissenschaftlichen Nutzung werden die Körper standardmäßig kremiert und die Asche in einem speziellen Ehren- oder Gemeinschaftsgrab der Universität (wie etwa auf dem Wiener Zentralfriedhof) beigesetzt. Die medizinischen Universitäten veranstalten zudem meist jährliche, feierliche Gedenkgottesdienste, um den Spendern zu danken und den Angehörigen einen festen Ort für ihre Trauer zu geben. Je nach vertraglicher Vereinbarung ist in einigen Fällen auch eine spätere Rückgabe der Urne für eine private Familienbestattung möglich.
Obwohl für die Spende selbst kein Geld gezahlt oder eingenommen wird, verlangen die meisten österreichischen Universitäten zu Lebzeiten einen einmaligen Selbstkostenbeitrag von etwa 1.100 bis 1.400 Euro. Diese Pauschale deckt die Überführung aus dem regionalen Einzugsgebiet, die Konservierung sowie die spätere Einäscherung und anonyme Beisetzung im Ehrengrab ab. Für die Angehörigen entfallen dadurch die klassischen, oft sehr hohen Begräbniskosten fast vollständig, sofern keine zusätzlichen privaten Feiern gewünscht sind.
Um Ihren Körper zu spenden, müssen Sie zu Lebzeiten eine schriftliche Absichtserklärung – ein sogenanntes „Vermächtnis zur Körperspende“ – mit dem anatomischen Institut einer medizinischen Universität abschließen. Nach dem Ausfüllen der Dokumente und der Begleichung des Unkostenbeitrags erhalten Sie einen Körperspendeausweis, den Sie stets bei Ihren persönlichen Ausweisdokumenten tragen sollten. Zudem ist es unerlässlich, die engsten Angehörigen vorab über diese Entscheidung zu informieren, damit diese im Ernstfall die sofortige Benachrichtigung der Universität veranlassen können.
Für Ihre Bestattung vorsorgen
Wie soll Ihre eigene Beerdigung ablaufen? Mit einer Bestattungsvorsorge können Sie bereits heute Ihre eigene Erdbestattung oder
Feuerbestattung planen und Ihre Angehörigen entlasten. Wir beraten Sie gerne bei einem persönlichen Beratungsgespräch an einem unsere Standorte Wien,
Klosterneuburg, St. Pölten und Graz.
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