Obduktion in Österreich

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Was ist eine Obduktion?

Eine Obduktion oder Autopsie (Leichenöffnung) dient der Feststellung der Todesursache.

 

Sie wird von Pathologinnen und Pathologen sowie Gerichtsmedizinerinnen und Gerichtsmedizinern durchgeführt.

 

Je nach Anlass oder Beauftragung der Obduktion kann zwischen verschiedenen Obduktionsarten unterschieden werden. 

Autopsie zur Feststellung der Todesursache

Die klinische Obduktion dient zur Feststellung der Todesursache in Krankenanstalten und zur Bestätigung von Diagnose und Therapie.

Die behördlich angeordnete Obduktion wird von der Gesundheitsbehörde der MA 15 beauftragt, wenn der Todesfall außerhalb einer Krankenanstalt eingetreten und die Todesursache unklar ist.

Die gerichtliche Obduktion wird von der Staatsanwaltschaft angeordnet und soll feststellen, ob bei der Todesursache ein Fremdverschulden vorliegt oder nicht. Eine gerichtlich angeordnete Obduktion wird von der Gerichtsmedizin Wien durchgeführt.

Eine Privatobduktion wird von Angehörigen bzw. den Rechtsnachfolgern angeordnet. Sie kann grundsätzlich von jeder Ärztin und jedem Arzt in Österreich durchgeführt werden, sofern die Obduktion bei der zuständigen Gesundheitsbehörde gemeldet wird.

Eine Lehrobduktion ist nur dann möglich, wenn zu Lebzeiten eine Körperspende an eine österreichische Medizinuniversität verfügt wurde. Sie dient zur studentischen Ausbildung, ärztlichen Weiterbildung sowie der wissenschaftlichen Forschung.

Bei klinischen, behördlich angeordneten und gerichtlichen Obduktionen ist keine Zustimmung der Angehörigen notwendig. Eine Privat- oder Lehrobduktion ist nur nach Freigabe der Leiche zur Beerdigung – also nach Ausstellung eines Totenscheins – möglich.

Im Islam und dem Judentum kann auf Anfrage auf eine klinische Obduktion verzichtet werden. Bei behördlich und gerichtlich angeordneten Obduktionen ist dies allerdings nicht möglich.

Ablauf einer Obduktion

Bei einer Obduktion erfolgt zuerst die äußere Besichtigung des Leichnams. Die Leiche wird bekleidet und entkleidet untersucht. Anschließend erfolgt die „innere Besichtigung“ mit einem Schnitt über Brust- und Bauchhöhle und der Untersuchung der inneren Organe. Die Organe werden entnommen und je nach Obduktion genauer untersucht. Im Anschluss werden die Organe zurückgelegt und der Leichnam zugenäht. Dabei wird die Intaktheit des Körpers gewahrt, damit ein Abschied am offenen Sarg möglich bleibt.

 

Laut Leichen- und Bestattungsgesetzt muss bei jeder Autopsie ein Obduktionsprotokoll erstellt werden. Darauf muss die Identität der/des Obduzierten, erhobene Befunde, die Krankheitsdiagnose sowie die Todesursache vermerkt sein.

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Urne zu Hause

Bei einer Urne zu Hause wird die Urne mit der Asche der/des Verstorbenen zu Hause aufbewahrt. Dazu ist eine behördliche Genehmigung der Wohnsitzgemeinde nötig.

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Waldbestattung

Bei einer Waldbestattung wird die Asche in einer biologisch abbaubaren Urne im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Ein Baum kann schon zu Lebzeiten ausgesucht werden.

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