Totenbeschau in Österreich

Totenbeschauarzt und Totenbeschau der MA 15 in Wien

Die Totenbeschau dient der Feststellung des eingetretenen Todes sowie dessen Ursache. Die MA 15 ist zentraler Totenbeschaudienst der Stadt Wien und für die Ausstellung der Todesbescheinigung in Wien zuständig. In Niederösterreich kümmert sich in der Regel Ihr Gemeindearzt darum. Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage der Gemeinde des Sterbeorts.

 

Totenbeschau – MA 15
Rappachgasse 40
1110 Wien
Tel.: 01 4000 87890

 

E-Mail: journal@ma15.wien.gv.at
Gesundheitsdienst der Stadt Wien

 

Geschäftszeiten: 0 – 24 Uhr

Was ist eine Totenbeschau?

Alle verstorbenen Personen müssen in Österreich einer Totenbeschau unterzogen werden. Dies muss von einem autorisierten Facharzt erfolgen. Die Totenbeschau dient zur Feststellung des Todes sowie der Todesursache. Es wird außerdem festgestellt, ob bei ungeklärter Todesursache Umstände vorliegen, die eine Einleitung einer Obduktion notwendig machen.

 

Der Totenbeschauarzt stellt nach der Totenbeschau das Formular zu Anzeige des Todes bzw. den Totenschein sowie den Leichenbegleitschein aus. Diese beiden Formulare dienen zur Anzeige des Todesfalls beim Standesamt und beim Bestattungsunternehmen. Dieser Weg wird oft auch vom Bestattungsunternehmen übernommen – auch wir bieten Ihnen dieses Service an.

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Was passiert bei einer Totenbeschau?

Wenn ein Todesfall zuhause eintritt, müssen Sie umgehend den Hausarzt oder die Rettung rufen, da der offizielle Tod nur von einem Arzt festgestellt werden kann. Bitte beachten Sie, dass vor der Totenbeschau keinerlei Veränderungen an der verstorbenen Person vorgenommen werden dürfen.

 

Tritt ein Todesfall in einem Krankenhaus oder Seniorenheim auf, muss die Totenbeschau von einem zuständigen Facharzt der Pathologie gemacht werden. Dabei muss immer die komplette Krankengeschichte der/des Verstorbenen zur Verfügung gestellt werden.

 

Stellt der Arzt keine Auffälligkeiten in der Krankengeschichte fest, kann die/der Verstorbene nach Ausstellung der Anzeige des Todes (der sogenannte Totenschein) zur Bestattung freigegeben werden. Falls die Todesursache nicht eindeutig festgestellt werden kann, wird vom Facharzt eine Obduktion angeordnet.

Welche Amtswege müssen nach einer Totenbeschau gemacht werden?

Nach der Totenbeschau muss am nächsten Werktag eine Anzeige des Todesfalls beim Standesamt erfolgen. Dazu benötigen Sie die Anzeige des Todes sowie die darin enthaltene Todesbescheinigung.

 

Beim Standesamt wird die Eintragung ins Zentrale Personenstandregister vorgenommen und die Urkunde über den Sterbefall ausgestellt. Dazu brauchen Sie folgende Dokumente:

HAUSBESUCHE