Begräbniskosten absetzen in Österreich

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Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine der schmerzvollsten Erfahrungen im Leben. Während Sie sich in dieser schweren Zeit um die Trauerarbeit kümmern, müssen gleichzeitig viele organisatorische Aufgaben bewältigt werden. Neben der emotionalen Belastung müssen sich Angehörige außerdem mit den Kosten für eine Bestattung auseinandersetzen.
Viele Angehörige wissen nicht, dass unter bestimmten Voraussetzungen Begräbniskosten steuerlich absetzbar sind. Österreich bietet hier unter bestimmten Bedingungen eine finanzielle Entlastung, die dazu beitragen kann, die Belastung in dieser ohnehin schwierigen Zeit zu mildern.

Was zählt zu den Begräbniskosten?

Zu den Begräbniskosten zählen alle Aufwendungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Bestattung stehen. Diese umfassen sowohl die direkten Bestattungsleistungen als auch die damit verbundenen Nebenkosten.

  • Direkte Bestattungskosten: u.a. Sarg oder Urne, Bestattungsdienstleistungen, Grabgebühren, Leichenkonservierung, Überführung und Einsargung
  • Grabstätte und Grabstein: Grabstein oder einfaches Gedenkzeichen, Grabinschriften und Grundausstattung der Grabstätte.
  • Trauerfeier und Begleitkosten: Blumen und Kränze, Partezettel, Traueranzeigen, schlichter Leichenschmaus und Beileidsdanksagungen

Welche Begräbniskosten sind steuerlich absetzbar?

Die steuerliche Absetzbarkeit von Begräbniskosten in Österreich unterliegt klaren gesetzlichen Regelungen. Entscheidend ist dabei, ob ausreichend Nachlassvermögen vorhanden ist.

Grundsätzlich gilt: Bestattungskosten sowie ein Grabstein oder ähnliches Gedenkzeichen gehören zu den Verbindlichkeiten des Nachlasses. Wenn ausreichend Nachlassvermögen vorhanden ist, müssen die Kosten aus dem Nachlass beglichen werden und sind nicht steuerlich absetzbar.

Kosten absetzen: Nur ohne Nachlassvermögen

Nur wenn kein bzw. ein zu geringes Nachlassvermögen vorhanden ist, sind Begräbniskosten bis maximal 20.000 Euro als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar. Diese Grenze wurde in den letzten Jahren von ursprünglich 10.000 Euro auf 20.000 Euro erhöht.

Dabei ist die Angemessenheit der Kosten zu beachten:

Die Kosten müssen für ein „würdiges Begräbnis“ und einen „einfachen Grabstein“ anfallen. Das Finanzamt prüft, ob die Aufwendungen angemessen sind und dem örtlichen Gebrauch entsprechen.

Bei Begräbniskosten handelt es sich um außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt. Das bedeutet, dass nicht der volle Betrag absetzbar ist, sondern ein Selbstbehalt in Abhängigkeit vom Einkommen abgezogen wird. Die Höhe des Selbstbehalts richtet sich nach:

  • Der Höhe des Einkommens
  • Dem Familienstand
  • Der Anzahl der Kinder

Wer kann Begräbniskosten absetzen?

Die steuerliche Absetzbarkeit von Begräbniskosten ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die sowohl die persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen als auch die Vermögenssituation des Nachlasses betreffen. Grundsätzlich können alle Personen, die Begräbniskosten tragen, diese unter den entsprechenden Voraussetzungen steuerlich absetzen. Dies umfasst in den meisten Fällen Angehörige.

Die Voraussetzungen, für die Absetzbarkeit:

  • Kein ausreichendes Nachlassvermögen: Die wichtigste Voraussetzung ist, dass kein oder nur unzureichendes Nachlassvermögen vorhanden ist. Nur wenn die Aktiva des Nachlasses nicht ausreichen, um die Bestattungskosten zu decken, können diese steuerlich abgesetzt werden.
  • Tatsächliche Kostentragung: Die Person muss die Kosten tatsächlich selbst getragen haben. Eine bloße Verpflichtung zur Kostentragung reicht nicht aus.
  • Nachweis der Kosten: Alle Aufwendungen müssen durch entsprechende Belege nachgewiesen werden können.

Podcast "Erzähl mir vom Tod"

Hören Sie mehr zu Begräbniskosten im Podcast der Bestattung Himmelblau – in sechs Folgen sprechen Mitarbeitende offen über ihre Arbeit, ihre Erfahrungen und die vielen Fragen, die rund um den Abschied entstehen.

Wie kann ich Begräbniskosten steuerlich absetzen?

Die steuerliche Geltendmachung von Begräbniskosten erfolgt im Rahmen der jährlichen Steuererklärung. Hier finden Sie alle Infos für das Vorgehen:

Zeitpunkt der Geltendmachung

Die außergewöhnlichen Belastungen für die Begräbniskosten können bei der Arbeitnehmerveranlagung oder der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Dies erfolgt nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Kosten angefallen sind.

Erforderliche Unterlagen

Für die erfolgreiche Geltendmachung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Alle Originalrechnungen und Belege über die Begräbniskosten
  • Nachweis über das Nachlassvermögen (z.B. Nachlassverzeichnis, Bankauskunft)
  • Sterbeurkunde
  • Gegebenenfalls Nachweis über Sterbeversicherung oder Bestattungsvorsorge

Vorgehen bei der Steuererklärung

  • Arbeitnehmerveranlagung: Arbeitnehmer können die Kosten im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.

oder

  • Einkommensteuererklärung: Selbstständige und andere Steuerpflichtige führen die Kosten in ihrer Einkommensteuererklärung an.

-> Formular ausfüllen: Die Begräbniskosten werden im Abschnitt „Außergewöhnliche Belastungen“ eingetragen.

Prüfung durch das Finanzamt

Das Finanzamt prüft die Angemessenheit der Kosten und das Vorliegen der Voraussetzungen. In der Regel werden die Kosten anerkannt, wenn sie dem örtlichen Gebrauch entsprechen und die Voraussetzungen erfüllt sind.

Weitere Tipps für die Antragstellung

  • Bewahren Sie alle Belege sorgfältig auf
  • Dokumentieren Sie das Nachlassvermögen lückenlos
  • Bei Unklarheiten wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder das Finanzamt
  • Nutzen Sie die Online-Services des Finanzamts für eine schnellere Bearbeitung

Wir sind für Sie da

Sie haben Fragen zu den verschiedenen Aspekten einer würdevollen Bestattung oder möchten sich über die Möglichkeiten informieren, wie Begräbniskosten steuerlich abgesetzt werden können? Gerne steht Ihnen unser Team mit einfühlsamer Beratung und praktischen Informationen zur Seite.

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