Begräbniskosten absetzen in Österreich

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Können Begräbniskosten steuerlich abgesetzt werden?

Wenn ein geliebter Mensch stirbt, müssen sich die Angehörigen um verschiedene organisatorische Aufgaben kümmern. Wir helfen Ihnen gerne bei der Organisation des Begräbnisses und geben Ihnen eine klare und transparente Übersicht zu den Begräbniskosten. So kommen keine versteckten Kosten auf Sie zu.

Die Bestattungskosten – sowie ein Grabstein oder ähnliches Gedenkzeichen – gehören zu den Verbindlichkeiten des Nachlasses. Dazu zählt auch eine Sterbeversicherung oder Bestattungsvorsorge.

Wenn kein Nachlassvermögen vorhanden ist, sind nach österreichischem Gesetz bis zu maximal 10.000 Euro als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar. Außergewöhnliche Belastungen sind Aufwendungen, die höher als beim Großteil der Steuerpflichtigen sind. Bei Begräbniskosten handelt es sich um außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt. Die Höhe des Selbstbehalts hängt von Ihrem Einkommen ab.

Diese außergewöhnlichen Belastungen für die Begräbniskosten können nach Ablauf des Kalenderjahres in der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung eingereicht werden.

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Was zählt zu den Bestattungskosten?

Zu den Bestattungskosten zählen neben allen Kosten für das Begräbnis auch Ausgaben für Kränze, das Totenmahl oder die Partezettel. Trauerkleidung und die Aufwände für die Grabpflege können Sie allerdings nicht absetzen.

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