Inhaltsverzeichnis
- Erbe ausschlagen: Was bedeutet das?
- Erbe ausschlagen in Österreich: Vorgehensweise
- -1. Überblick der Vermögenswerte:
- -2. Erklärung der Erbausschlagung
- -3. Notwendige Unterlagen
- -4. Kosten der Erbausschlagung
- Erbe Ausschlagen: Frist
- Was passiert, wenn alle Erben ausschlagen?
- - Erbe ausschlagen: Beerdigungskosten
- Erbe ausschlagen: Entscheidung widerrufen
- Erbe nicht antreten: Mögliche Konsequenzen
- Erbe ausschlagen: Alternative Möglichkeiten
- - Bedingte Erbantrittserklärung
- - Erbverzicht

verfasst von
- Jasmin Kreuzer
– Lesezeit:
Minuten
Der Verlust eines Menschen ist bereits eine belastende Situation – Hinterbliebene können nach einem Todesfall aber auch vor finanziellen Sorgen stehen. Deshalb kann man in Österreich beispielsweise ein Erbe ausschlagen: Ein gesetzlicher Schutzmechanismus, um nicht für die Schulden des Verstorbenen aufkommen zu müssen. Hier finden Sie alle Infos!
Erbe ausschlagen: Was bedeutet das?
Eine Erbausschlagung bedeutet, dass ein Erbe ausdrücklich erklärt, den Nachlass nicht anzunehmen. Der häufigste Grund dafür ist ein überschuldeter Nachlass, da Erben nicht nur das Vermögen des Verstorbenen, sondern auch dessen Schulden übernehmen. Allerdings können auch persönliche Beweggründe dazu führen, dass jemand ein Erbe ablehnt. Mit der Ausschlagung geht der jeweilige Erbteil automatisch an die nächste Person in der gesetzlichen Erbfolge über.
Erbe ausschlagen in Österreich: Vorgehensweise
Möchte man in Österreich ein Erbe ausschlagen, müssen bestimmte Schritte und Formalitäten beachtet werden. So gehen Sie als Erbe vor:
1. Überblick der Vermögenswerte:
Bevor Sie eine Entscheidung treffen, sollten Sie sich einen klaren Überblick über die Vermögenswerte und Schulden des Nachlasses verschaffen. Dazu gehören Bankguthaben, Immobilien, Sachwerte oder offene Rechnungen. In manchen Fällen kann die Einsicht in das Testament oder der Kontakt mit dem Nachlassgericht hilfreich sein, um mehr Informationen zu erhalten.
Wichtig: Als Erbe haben Sie ein Recht auf Auskunft über die Kontoverhältnisse des Verstorbenen, dafür verlangen Banken jedoch oft einen Erbschein. Ein Erbschein gilt jedoch als Annahme des Erbes – alternativ können Sie die Erbenstellung mit einem notariellen Testament oder Erbvertrag nachweisen.
2. Erklärung der Erbausschlagung
Wer sein Erbe nicht antreten möchte, muss dies gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht erklären. Dazu können Erben entweder persönlich erscheinen oder die Erklärung schriftlich mit notarieller Beglaubigung einreichen. Das zuständige Nachlassgericht ist dabei das Amtsgericht, in dessen Bezirk die verstorbene Person zuletzt wohnhaft war.
3. Notwendige Unterlagen
Für das Ausschlagen des Erbes sind wichtige Dokumente erforderlich, darunter die Benachrichtigung über das Testament, der Personalausweis sowie gegebenenfalls Nachweise über die Verwandtschaft zum Verstorbenen.
4. Kosten der Erbausschlagung
Die Erbausschlagung ist mit Kosten verbunden. Vor dem Nachlassgericht fällt eine Gebühr an, die sich nach dem Wert des Nachlasses richtet. Beim Notar entstehen zusätzliche Kosten für die Beurkundung. In der Regel bewegen sich die Gebühren jedoch in einem überschaubaren Rahmen.
Erbe Ausschlagen: Frist
In Österreich gibt es keine genau festgelegte Frist für die Erbausschlagung. Das Gesetz spricht von einer „angemessenen Frist von mindestens vier Wochen“, um die Erbschaft abzulehnen. Diese Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem der Erbe vom Erbfall erfährt. Unter bestimmten Umständen kann diese Frist auch verlängert werden. Es liegt im Ermessen des zuständigen Nachlassgerichts, eine Verlängerung zu gewähren, wenn Gründe vorliegen, die eine längere Entscheidungszeit rechtfertigen.
Was passiert, wenn alle Erben ausschlagen?
Sollte niemand gefunden werden, der die Erbschaft annimmt, fällt der Nachlass an den Staat. Der Staat kann die Erbschaft nicht ausschlagen und übernimmt sie zwangsläufig, allerdings ohne für Schulden aufkommen zu müssen. In solchen Fällen bleiben die Gläubiger ohne Anspruch auf Begleichung.
Erbe ausschlagen: Beerdigungskosten
Wird ein Erbe ausgeschlagen werden die Begräbniskosten vom Staat nicht übernommen. Stadt oder Gemeinde können diese zwar aus dem Nachlass begleichen, doch reicht das Erbe nicht aus, können die Kosten den Nachkommen auferlegt werden – selbst dann, wenn diese die Erbschaft ausgeschlagen haben.
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Erbe ausschlagen: Entscheidung widerrufen
Egal ob Sie ein Erbe annehmen oder ausschlagen: In beiden Fällen ist die Entscheidung bindend. Der Widerruf der Erbausschlagung oder -annahme, beziehungsweise eine Anfechtung, ist ein komplexer rechtlicher Vorgang, der oft eine fundierte Beratung durch einen Anwalt oder Notar erfordert.
Erbe nicht antreten: Mögliche Konsequenzen
Nach der Ausschlagung wird der Erbe so behandelt, als hätte er niemals zur Erbfolge gehört. Die Verlassenschaft geht automatisch an den nächsten gesetzlichen Erben über. Folgende Konsequenzen sind möglich:
- Erbschaft geht möglicherweise an die eigenen Kinder über: Wenn Sie Kinder haben, treten diese automatisch als Erben an Ihre Stelle – auch wenn sie minderjährig sind. In diesem Fall müssen Sie, als deren gesetzliche Vertreter, die Erbschaft gegebenenfalls ebenfalls ausschlagen.
- Kein Teilverzicht möglich: Die Erbschaft kann nur als Ganzes ausgeschlagen werden. Das heißt, Sie verzichten sowohl auf das Vermögen als auch auf etwaige Schulden.
- Verlust persönlicher Erinnerungsstücke: Auch ideelle Werte oder Erinnerungsstücke, die Teil des Nachlasses sind, gehen durch die Ausschlagung verloren.
- Verwaltungsaufwand: Die Ausschlagung muss vor einem Notar oder Amtsgericht erklärt werden, was mit Zeit und Kosten verbunden ist.
Die hier bereitgestellten Informationen sind lediglich eine allgemeine Orientierungshilfe und stellen keine Rechtsberatung dar. Jeder Erbfall ist individuell und auch rechtliche Konsequenzen können unterschiedlich ausfallen. Wir empfehlen daher bei Unsicherheiten vor einer Entscheidung zur Ausschlagung des Erbes eine persönliche Beratung bei einem Notar oder Anwalt. Nur so können mögliche finanzielle oder rechtliche Risiken vollständig eingeschätzt werden.
Erbe ausschlagen: Alternative Möglichkeiten
Bevor Sie eine Erbschaft ausschlagen, können Sie über Alternativen nachdenken, die Sie vor finanziellen Risiken schützen.
Bedingte Erbantrittserklärung
Eine bedingte Erbantrittserklärung ermöglicht es Ihnen, das Erbe unter bestimmten Bedingungen anzunehmen. Diese Option kann von Vorteil sein, wenn Sie sich unsicher über Lebensumstände und Schulden des Verstorbenen sind. Diese Form der Erklärung kann Ihnen helfen, finanzielle Risiken zu minimieren.
Erbverzicht
Ein Erbverzicht stellt eine weitere Möglichkeit dar, sich von einer Erbschaft zu distanzieren, ohne dass das Erbe ausgeschlagen werden muss. Dabei erklärt der Erbe im Voraus, dass er auf das gesamte Erbe oder Teile davon verzichtet, bevor der Erbfall eintritt.
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