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Die Totenwache ist ein fester Bestandteil der jüdischen Bestattung – Verstorbene werden vom Tod bis zum Zeitpunkt der Beerdigung begleitet.

Jüdische Bestattung in Wien


Im Judentum wird den Verstorbenen höchster Respekt gezollt.

 

Die Totenwache ist ein fester Bestandteil der Bestattung – Verstorbene werden vom Tod bis zum Zeitpunkt der Beerdigung begleitet. Vor der Bestattung ist es im Judentum üblich, den Verstorbenen zu waschen und ihn in ein weißes Gewand, den Tallit, zu kleiden.

 

Häufig wird den Verstorbenen ein Säckchen mit Erde aus Israel unter das Kissen gelegt.

Beerdigungsrituale im Judentum

Das Judentum schreibt Erdbestattungen vor. Die Bestattung soll möglichst schnell erfolgen, spätestens nach 3 Tagen. In Israel werden Verstorbene in Leinentücher gewickelt, in Österreich ist die Verwendung eines Sarges vorgeschrieben. Den Toten zum Grab zu tragen gilt als „Mitzwa“, als gute Tat. Beim Absenken des Sarges wird zum Abschied die „Hesped“ gebetet. Die männlichen Anwesenden sprechen das Kaddisch-Gebet, sobald der Sarg vollständig mit Erde bedeckt ist. Danach reißen sich die Trauergäste ein Stück von der Kleidung ab, als Zeichen der Trauer. Für dieses Beerdigungsritual im Judentum wird heutzutage oft ein Bändchen an der Kleidung angebracht, das abgerissen wird.

Jüdische Friedhöfe in Wien

Im Judentum gilt der „Ort der Gräber“ neben der Synagoge zum wichtigsten Ort. Jüdische Friedhöfe dürfen nicht verbaut, verlegt oder anderweitig genutzt werden. Der Alte Jüdische Friedhof befindet sich seit 1877 beim 1. Tor des Wiener Zentralfriedhofs. Hier finden sich prachtvolle Grabdenkmäler und Ehrengräber. Weitere jüdische Friedhöfe befinden sich in Währing und in Floridsdorf.

 

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BESTATTUNGSARTEN

Waldbestattung

Bei einer Waldbestattung wird die Asche in einer biologisch abbaubaren Urne im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Ein Baum kann schon zu Lebzeiten ausgesucht werden.

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Eine Urne aus Ton, die von einem Lichtstrahl beleuchtet wird.

Urne zu Hause

Bei einer Urne zu Hause wird die Urne mit der Asche der/des Verstorbenen zu Hause aufbewahrt. Dazu ist eine behördliche Genehmigung der Wohnsitzgemeinde nötig.

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HAUSBESUCHE