Urne zu Hause

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Die Wahl, eine Urne zu Hause aufzubewahren, ermöglicht es Ihnen, eine ganz besondere Verbindung aufrechtzuerhalten. Erfahren Sie mehr über diese intime Option in unserem Ratgeber.

 

Die Urne Zuhause auf einen Blick:

  • Strikte Bewilligungspflicht: In Österreich gilt grundsätzlich der Friedhofszwang. Die Mitnahme einer Urne nach Hause ist eine Ausnahme und muss immer vorab beantragt werden.
  • Regionale Unterschiede: Die Genehmigungskriterien hängen vom jeweiligen Bundesland ab. Manche Bundesländer schließen eine Heimbeisetzung fast vollständig aus.
  • Nachweise und Kosten: Für die Bewilligung müssen ein Aufbewahrungsort sowie die schriftliche Zustimmung der Grundeigentümer eingeholt werden. Rechnen Sie mit behördlichen Verwaltungsgebühren.

Was bedeutet es, eine Urne zu Hause aufzubewahren?

Eine Urne zu Hause zu bewahren, bedeutet, die Asche eines geliebten Menschen in einem dafür vorgesehenen Behältnis innerhalb Ihrer eigenen vier Wände oder im Garten aufzubewahren. Diese Option bietet eine sehr persönliche Möglichkeit, den Verstorbenen nahe zu sein und ihm einen besonderen Platz im eigenen Heim zu geben.

Voraussetzungen der Urne zu Hause in Österreich

Die Möglichkeit, eine Urne zu Hause aufzubewahren, unterliegt bestimmten rechtlichen Voraussetzungen, die je nach Bundesland variieren können. In der Regel ist eine Genehmigung erforderlich, die von den zuständigen Behörden erteilt wird. Diese berücksichtigt unter anderem, dass die Urne versiegelt und die Ascheverwahrung würdevoll gestaltet, wird.

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Kann ich eine Urne zuhause im Garten beisetzen?

Prinzipiell kann man eine Urne im eigenen Garten aufbewahren, jedoch ist diese Option ist nicht überall zulässig und erfordert ebenfalls eine Genehmigung. Die Beisetzung im Garten ermöglicht es, einen ganz persönlichen Gedenkort zu schaffen, an den Blumen gepflanzt oder eine kleine Gedenkstätte errichtet werden kann. Es ist eine schöne Möglichkeit, die Natur mit in die Erinnerung einzubeziehen und einen Ort der Ruhe und Besinnung zu gestalten.

Zu beachten ist, dass bei einem Umzug die Urnenaufbewahrung abgemeldet und für den neuen Standort beantragt werden muss.

Ablauf für eine Urne zu Hause

Nach der Einäscherung des Verstorbenen und der Erteilung der erforderlichen Genehmigungen können Sie die Urne in Empfang nehmen. Die Kosten für die Einäscherung und die Urne selbst variieren je nach Ausführung.

 

Wir beraten Sie gerne zu den verschiedenen Möglichkeiten und stehen Ihnen bei der Auswahl einer passenden Urne sowie bei allen formalen Schritten zur Seite.

Die Vorteile eine Urne zu Hause aufzubewahren

Die Urne zu Hause zu haben, bietet einige Vorteile. Sie ermöglicht eine individuelle Trauerbewältigung und bietet die Möglichkeit, jederzeit in privater Atmosphäre Abschied zu nehmen oder zu gedenken. Zudem können Sie den Platz, an dem die Urne aufbewahrt wird, persönlich gestalten und so eine ganz besondere Erinnerungsstätte schaffen.

 

In Zeiten der Trauer ist es wichtig, einen Ort der Erinnerung zu haben, der Trost spendet und der Verbundenheit Ausdruck verleiht. Die Aufbewahrung einer Urne zu Hause oder die Beisetzung im eigenen Garten sind intime Wege, um diese Verbindung aufrechtzuerhalten.

Unsere Leistungen

WEGFALL DER FRIEDHOFSKOSTEN

Die Aufbewahrung der Urne zu Hause ist für Sie übrigens mit deutlich geringeren Kosten verbunden. Da ein Großteil der Kosten aus Friedhofsgebühren besteht, kann mit der Variante „Urne zu Hause“ einiges an Geld gespart werden.

 

WIR SIND FÜR SIE DA

Wir stehen Ihnen mit Empathie und Fachkompetenz zur Seite, um Ihnen in dieser schweren Zeit beizustehen und den Weg zu ebnen, der für Sie und Ihre Familie der Richtige ist.

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Häufige Fragen zur Urne Zuhause

Ja, das Aufbewahren einer Urne in den eigenen vier Wänden ist in Österreich grundsätzlich möglich. Hierfür ist jedoch vorab eine behördliche Genehmigung der zuständigen Gemeinde oder des Magistrats erforderlich, die an strenge Auflagen gebunden ist. Zudem muss die Urne zwingend an einem pietätvollen und würdigen Ort innerhalb der Wohnung aufgestellt werden.

Nein, das freie Verstreuen von Kremationsasche in der freien Natur ist in Österreich aus Gründen der Pietät strikt verboten. Eine Ausnahme bilden lediglich speziell dafür ausgewiesene und behördlich genehmigte Streuwiesen auf vereinzelten Naturfriedhöfen. Wer die Asche dennoch unerlaubt ausbringt, muss mit empfindlichen Geldstrafen von bis zu 20.000 Euro rechnen.

Die kostengünstigste Bestattungsform ist die Feuerbestattung mit anschließender Verwahrung der Urne zu Hause. Da hierbei sämtliche Friedhofsgebühren, Kosten für eine Grabstelle, Steinmetzarbeiten und die langfristige Grabpflege entfallen, beginnen die reinen Bestatterkosten oft schon ab rund 1.500 Euro. Als ebenfalls budgetfreundliche Alternative im Freien gelten anonyme Baumbestattungen auf Naturfriedhöfen.

Neben der offiziellen Bewilligung der Gemeinde ist bei Miet- oder Eigentumsobjekten die schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers bzw. Vermieters zwingend nötig. Zudem verlangen manche Behörden bei der Antragstellung einen Wohnungsplan oder Fotos, um zu prüfen, ob der vorgesehene Platz angemessen ist. Das Vorhaben darf außerdem niemals gegen den öffentlichen Anstand oder die guten Sitten verstoßen.

Nein, auch im privaten Garten ist das Verstreuen der Asche streng untersagt. Erlaubt ist dort lediglich das Beisetzen der gesamten, verschlossenen Urne, wofür jedoch vorab ein gesonderter Antrag auf Errichtung einer Privatbegräbnisstätte bewilligt werden muss. Die eigenhändige Öffnung der Urne oder eine Teilentnahme der Asche ist für Privatpersonen komplett tabu.

Die Gebühren variieren je nach Bundesland und Gemeinde massiv. Während die Bewilligung in Wien für die Wohnung mit rund 40 Euro relativ günstig ist, verlangen andere Bundesländer wie Oberösterreich knapp 192 Euro, Niederösterreich rund 268 Euro und Kärnten sogar zwischen 500 und 700 Euro. Zu diesen Beträgen kommen meist noch kleinere Bundesgebühren und administrative Abgaben hinzu.

Da die behördliche Genehmigung zur Urnenaufbewahrung immer streng an die konkrete, im Bescheid genannte Adresse gebunden ist, erlischt sie bei einem Umzug automatisch. Sie müssen daher bei der neuen Heimatgemeinde oder dem zuständigen Magistrat rechtzeitig einen komplett neuen Antrag stellen. Bis diese neue Bewilligung rechtskräftig vorliegt, muss die Urne unter Umständen vorübergehend von einem Bestatter verwahrt werden.

WEITERE BESTATTUNGSARTEN

Eine Urne aus Ton, die von einem Lichtstrahl beleuchtet wird.

Urne zu Hause

Bei einer Urne zu Hause wird die Urne mit der Asche der/des Verstorbenen zu Hause aufbewahrt. Dazu ist eine behördliche Genehmigung der Wohnsitzgemeinde nötig.

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