Inhaltsverzeichnis
- Was ist eine Exhumierung
- Welche Gründe für eine Exhumierung gibt es?
- Exhumierungen in Österreich
- Der Prozess der Exhumierung
- Der Ablauf der Exhumierung auf einen Blick
- Wer bewilligt den Antrag auf Exhumierung?
- Exhumierung: Kosten und Verwaltungsgebühren
- Die Bedeutung der Exhumierung für die Gesellschaft
verfasst von
- Jasmin Kreuzer
– Lesezeit:
Minuten
Die Exhumierung eines verstorbenen und geliebten Menschen kann eine sehr schwierige und emotionale Erfahrung sein. In diesem Ratgeber möchten wir Ihnen alle relevanten Informationen zur Verfügung stellen, die Sie benötigen, um informierte Entscheidungen zu bevorstehenden Exhumierungen treffen zu können. Wir stehen Ihnen zur Seite und beraten Sie kostenlos und unverbindlich bei allen Exhumierungen.
Was ist eine Exhumierung
Was bedeutet das Wort „Exhumierung“ eigentlich? Eine Exhumierung ist das Öffnen einer Grabstätte, um einen Sarg oder eine Urne aus dem Grab zu nehmen. Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen, im Regelfall zum Zusammenlegen der Särge in seltenen Fällen auch zur Überführung Verstorbener, an einen anderen Ort, zur Durchführung einer Obduktion oder aufgrund rechtlicher Anforderungen. Wegen dieser empfindlichen Themen ist die Exhumierung ist ein sehr sensibler Prozess, der eine sorgfältige Planung und Vorbereitung erfordert.
Welche Gründe für eine Exhumierung gibt es?
Es gibt viele Gründe, warum eine Exhumierung notwendig sein kann. Einer der Hauptgründe ist die Zusammenlegung von Särgen. Exhumiert wird in seltenen Fällen auch, wenn es einen Verdacht auf kriminelle Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Todesfall gibt.
Es gibt auch Fälle, in denen eine Exhumierung aus medizinischen Gründen notwendig ist. Zum Beispiel, um weitere Untersuchungen im Rahmen einer Krankheitsforschung durchzuführen.
Weitere Gründe für eine Exhumierung:
- Auflösung einer Gruft oder eines Grabes
- Umbettung Verstorbener in ein neues Grab oder Grabzusammenlegungen
- Benötigung von DNA-Proben (etwa zur Vaterschaftsfeststellung)
Exhumierungen in Österreich
In Österreich ist eine Exhumierung nur unter bestimmten Umständen erlaubt und muss von den zuständigen Behörden genehmigt werden. In den meisten Fällen ist eine Genehmigung nur dann möglich, wenn wichtige Gründe dafür vorliegen und der Antragsteller ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Es ist daher wichtig, sich vorab über die geltenden Gesetze und Vorschriften zu informieren. Diese gestalten sich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Der Prozess der Exhumierung
Der Prozess der Exhumierung wird sehr sorgfältig geplant und durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Gebeine oder Asche der Verstorbenen nicht beschädigt oder verunreinigt werden. Der erste Schritt besteht darin, die Erlaubnis für die Exhumierung einzuholen. Dies kann von den zuständigen Behörden oder von den Angehörigen des Verstorbenen beantragt werden.
Sobald die Genehmigung erteilt wurde, beginnen die Bestatter:innen und das Friedhofspersonal mit der Exhumierung. Die Gebeine werden in einen neuen Exhumierungssarg umgebettet. In diesem Prozess können mehrere Verstorbene in einen Sarg zusammengelegt werden und gegebenenfalls DNA-Proben entnommen werden.
Ablauf der Exhumierung auf einen Blick
- Antragstellung und Bewilligung bei der vorgesehenen Behörde. Unser Team übernimmt für Sie sämtliche Behördenwege.
- Durchführung der Exhumierung durch das Fachpersonal.
- Zusammenlegung der Särge oder Kremierung der Exhumierungssärge
- Letztliche Wiederbestattung der Särge oder Urnen.
Exhumierung: Hier stellen Sie den Antrag
Da es in jedem Bundesland unterschiedliche Gesetze zur Exhumierung gibt, wird der Antrag auf Exhumierung auch an unterschiedlichen Stellen eingebracht. Folgende Institutionen sind dafür zuständig:
BUNDESLAND | BEWILLIGUNG DURCH: |
---|---|
Wien | Magistrat |
Niederösterreich | Gemeinde |
Burgenland | Bürgermeister:in |
Kärnten | Bürgermeister:in |
Oberösterreich | Bürgermeister:in |
Salzburg | Bezirksverwaltungsbehörde |
Tirol | Bezirksverwaltungsbehörde |
Steiermark | Gemeinde |
Vorarlberg | Bürgermeister:in |
Exhumierung: Kosten und Verwaltungsgebühren
Die Kosten einer Exhumierung sind grundsätzlich von Fall zu Fall unterschiedlich. Die Faktoren, die eine Rolle spielen, sind die Liegedauer des Verstorbenen und die Art der Bestattung.
Grundsätzlich ist eine Exhumierung von Urnengräbern niedriger als bei Erdbestattungen (Urnengrab 500-1000 Euro, Sarggrab 1000 – 2000 Euro). Einen zusätzlichen Kostenfaktor können etwaige Verwaltungsgebühren darstellen.
Die Bedeutung der Exhumierung für die Gesellschaft
Die Exhumierung ist ein sehr wichtiger Bestandteil der Bestattungsarbeit, um Platz in einem Grab zu schaffen oder zur Umbettung in ein Familiengrab.
Darüber hinaus kann eine Exhumierung daran teilhaben, Angehörigen Frieden zu bringen. Sollten im Nachhinein aus unterschiedlichen Gründen Zweifel an der Todesursache bestehen, kann eine Exhumierung diese ausräumen und den Angehörigen die Ruhe bringen, die sie für die Trauerbewältigung den Trauerprozess benötigen.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
Ebenso wie der Verlust eines geliebten Menschen kann auch eine Exhumierung eine schwierige emotionale Erfahrung sein. In dieser fordernden Zeit möchten wir Ihnen unsere Unterstützung anbieten und übernehmen den gesamten Ablauf von Exhumierungen in Wien, Graz und Umgebung.
BESTATTUNGSARTEN
Donaubestattung
Bei dieser Art der Naturbestattung wird die Asche in einer speziellen Urne dem Wasser übergeben. Das Material löst sich nach einiger Zeit auf und gibt der Asche den Weg in den natürlichen Wasserkreislauf frei.
Gruftbestattung
Eine Gruftbestattung verläuft ähnlich einer Erdbestattung. Die Beisetzung erfolgt jedoch nicht in einem Erdgrab sondern in einem gemauerten Grab mit einem Gruftsarg.
Sternenkinder
Der Verlust eines Kindes gehört zu den tiefgreifendsten Erfahrungen, die Eltern durchleben können. Wenn ein Kind noch vor oder während der Geburt verstirbt, sprechen wir von einem „Sternenkind“.