Was tun im Todesfall? – Erste Schritte

Wir bieten Ihnen Hilfe bei einem Todesfall. Wir haben die wichtigsten ersten Schritte nach einem Todesfall für Sie zusammengefasst: Amtswege nach einem Todesfall, welche Dokumente Sie bei einem Todesfall in Österreich benötigen oder was bei einem Sterbefall im Ausland zu tun ist.

Was tun im Todesfall? Rufen Sie uns an!

Erste Schritte nach Todesfall mit Bestattung Himmelblau

Der erste Schritt: Kontaktieren Sie uns nach einem Todesfall. Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar und beraten Sie unverbindlich und kostenlos über das weitere Vorgehen.

Im Todesfall:

Wir unterstützen Sie dabei Begräbnis und Trauerfeier zu planen.

Was tun bei Sterbefall – eine Übersicht

Der Todesfall eines geliebten Menschen kann überfordern und über den Kopf wachsen. Für einen besonders schnellen Überblick haben wir für Sie eine Checkliste erstellt. Dort finden Sie alle notwendigen Schritte bei einem Todesfall.

Was tun bei einem Todesfall zu Hause?

Bei einem Todesfall zu Hause verständigen Sie umgehend Ihren Hausarzt oder rufen die Rettung. Ein Arzt muss offiziell den Tod feststellen. Zunächst muss also eine Totenbeschau stattfinden. Der zuständige Arzt stellt Ihnen daraufhin einen ärztlichen Behandlungsschein aus.

Je nachdem, ob der Todesfall in Wien, in Niederösterreich oder in der Steiermark vorgefallen ist, sind verschiedene Schritte notwendig:

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass Sie vor der Totenbeschau an der verstorbenen Person keinerlei Veränderungen vornehmen!

Podcast "Erzähl mir vom Tod"

Mehr zu den ersten Schritten im Todesfall hören Sie in unserem Podcast – in sechs Folgen sprechen Mitarbeitende offen über ihre Arbeit, ihre Erfahrungen und die vielen Fragen, die rund um den Abschied entstehen.

Todesfall in Wien

Bei einem Todesfall in Wien kann der Zentrale Totenbeschaudienst der MA15 verständigt werden – rund und um die Uhr unter der Telefonnummer 01 4000 87890. Der Totenbeschauarzt führt in der Regel zwischen 7:00 und 1:00 Uhr die Totenbeschau durch. Halten Sie medizinische Unterlagen (Befunde, Rezepte, etc.) zur Krankengeschichte des Verstorbenen bereit, wenn vorhanden.

Kann der Arzt mit den vorhandenen Unterlagen und erteilten Auskünfte die Todesumstände zweifelsfrei nachvollziehen, wird die Freigabe erteilt und der Leichenbegleitschein ausgestellt. Danach kann ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl den Verstorbenen abholen.

Die Bestattung Himmelblau unterstützt Sie bei einem akuten Sterbefall und danach. Wir planen mit Ihnen Bestattung und Trauerfeier und stehen Ihnen auch für alle weiteren Anliegen zur Seite.

Todesfall Niederösterreich

In Niederösterreich der Hausarzt oder Notarzt den Tod fest – danach wird der zuständige Totenbeschauarzt verständigt. Wir helfen Ihnen dabei die Totenbeschau zu beantragen. Informationen erhalten Sie auch beim zuständigen Gemeindeamt und der örtlichen Polizeidienststelle.

Der Totenbeschauarzt stellt die Todesbescheinigung aus. Danach dürfen wir als Bestattungsunternehmen die verstorbene Person abholen. In Ausnahmen kann abends, an Wochenenden oder Feiertagen der Leichnam bereits vor der Totenbeschau zu einer Kühlkammer in der Nähe transportiert werden. Dort wird am nächsten Werktag die Totenbeschau erfolgen.

Todesfall Steiermark

In der Steiermark kann ein Hausarzt, Bereitschaftsarzt oder Notarzt den Tod feststellen. Danach stellt der amtliche Totenbeschauarzt den Totenschein aus. Wir übernehmen gern die Verständigung des Totenbeschauarztes und die anschließende Abholung für Sie. Hilfreiche Informationen erhalten Sie im Vorfeld auch beim zuständigen Gemeindeamt und dem Gesundheitsamt.

Nach dem Ausstellen der Todesbescheinigung dürfen wir als Bestattungsunternehmen die verstorbene Person abholen. In Ausnahmen kann abends, an Wochenenden oder Feiertagen der Leichnam bereits vor der Totenbeschau zu einer Kühlkammer in der Nähe transportiert werden. Dort wird am nächsten Werktag die Totenbeschau erfolgen.

Todesfall: Was tun, wenn die Todesursache unklar ist?

Falls die Todesursache nach der Totenbeschau unklar ist oder der Verdacht einer Fremdeinwirkung besteht, wird durch das Gesundheitsamt bzw. die Landespolizeidirektion Wien eine Obduktion angeordnet.

Sanitätsbehördliche und gerichtliche Obduktionen werden in unterschiedlichen Einrichtungen durchgeführt: zum Beispiel in öffentlichen Krankenhäusern, der Gerichtsmedizin oder auch der Obduktionseinheit Simmering.

Kontaktieren Sie uns im Falle einer angeordneten Obduktion. Wir klären für Sie, wohin Ihr verstorbener Angehöriger gebracht wurde sowie den weiteren Ablauf bis zur Freigabe.

Was ist zu tun bei einem Sterbefall im Spital oder Pflegeheim?

Bei einem Todesfall in einem öffentlichen Krankenhaus führt die zuständige Pathologie die Totenbeschau durch. Private Krankenhäuser und Pflegeheime organisieren die Totenbeschau durch den Zentralen Totenbeschaudienst. Die Anzeige des Todes bzw. Todesbescheinigung wird elektronisch erstellt und an das Standesamt übermittelt.

Je nach Bundesland sind unterschiedliche Bestattungsfristen vorgesehen. Bei einem Todesfall haben Angehörige 5 bis 10 Werktage Zeit ein Bestattungsunternehmen und die Abholung zu beauftragen. Befindet sich die verstorbene Person in einem Pflegeheim, muss in der Regel noch am Tag der Freigabe die Abholung erfolgen.

Geben Sie auch dem Personal im Krankenhaus oder Pflegeheim Bescheid, wenn Sie ein bestimmtes Bestattungsunternehmen beauftragen möchten. Andernfalls kann es passieren, dass die Einrichtung selbstständig die Abholung durch eine beliebige Bestattung beauftragt.

WAS TUN BEI STERBEFALL AN EINEM ÖFFENTLICHEN ORT?

Stirbt ein Mensch an einem öffentlichen Ort, rufen Sie Rettung oder Polizei an. Diese verständigen in weiterer Folge die nahen Angehörigen über den Sterbefall. Die Abholung von einem öffentlichen Ort wird durch die Gemeinde oder einen Bestatter in der Gemeinde organisiert.

Wir klären auch in einem solchen Fall gerne für Sie ab, wohin die verstorbene Person gebracht wurde und wann mit einer Freigabe zu rechnen ist.

Todesfall im Ausland: Was tun?

Bei einem Todesfall im Ausland rufen Sie die Rettung des jeweiligen Landes oder den europäischen Notdienst unter 112. Bei der österreichischen Botschaft, dem Konsulat Vorort oder dem Österreichischen Außenministerium erhalten Sie weitere Informationen zum Todesfall im Ausland.
Außenministerium, Botschaft oder Konsulat informieren in der Regel die nächsten Angehörigen in Österreich vom Sterbefall.

Bei einem Todesfall im Ausland stehen wir Ihnen zur Verfügung. Wir kümmern uns in Absprache mit Behörden und dem Bestattungsunternehmen am Sterbeort um eine Überführung nach Österreich.

Überführungen ins Ausland bei Todesfall in Österreich

Wir organisieren nach dem Sterbefall eine Überführung in ein anderes Bundesland oder ins Ausland. Als Bestattung Himmelblau übernehmen wir die Überführung und alle erforderlichen Maßnahmen und Behördenwege. Je nach Zielland benötigt man dazu Apostillen oder eine komplette diplomatische Beglaubigung.

Ist eine Auslandsüberführung nicht durch eine Reiseversicherung abgedeckt, sind die Kosten in der Regel von den Hinterbliebenen zu tragen. Wir helfen Ihnen gerne dabei, die Kosten so gering wie möglich zu halten.

Amtswege & Erledigungen nach einem Todesfall

Todesbescheinigung oder Anzeige des Todes werden elektronisch direkt über das Krankenhaus oder Pflegeheim an das Standesamt übermittelt. Das Standesamt übernimmt die Eintragung im Zentrale Personenstandsregister und die Ausstellung der Sterbeurkunde. Mit einer Vollmacht können wir als Bestattungsunternehmen die Kommunikation mit dem Standesamt übernehmen und die Sterbeurkunde organisieren.

Weitere Amtswege und Erledigungen betreffen:

  • Wohnen und Miete: Erkundigen Sie sich zu Mietvertrag, Strom- und Energieversorger und Telefon bzw. Mobilfunkverträgen der Verstorbenen. Kündigung bzw. Übertrag solcher Verträge muss eingeleitet werden. Auch die Versorgungen von Haustieren, Pflanzen und das Ausräumen den Postkastens müssen erledigt werden.
  • Arbeit & Unternehmen: Benachrichtigen Sie den Arbeitgeber des Verstorbenen vom Todesfall. Bei Firmenführenden Personen ist die Weitergabe des Unternehmens zu klären. Ist die verstorbene Person bereits pensioniert, muss die Pensionsstelle verständigt werden.
  • Bank & finanzielle Geschäfte: Benachrichtigen Sie das Bankinstitute und geben Sie Bankomat- und Kreditkarten zurück. Auch Daueraufträge und Einziehungsaufträge müssen storniert werden.
  • Persönliches & sonstige Erledigungen: Nach einem Todesfall müssen auch Mitgliedschaften und Abos gekündigt werden. Das kann Vereine, Gewerkschaften oder Zeitungsabos betreffen. Auch der Kirchenbeitrag oder waffenrechtliche Dokumente müssen überprüft werden. Überlegen Sie auch, wie sie mit dem digitalen Nachlass wie mit Social Media Accounts oder Online Diensten umgehen möchten.

Notwendige Dokumente bei einem Todesfall in Österreich

Bei einem Todesfall erhalten Sie die Sterbeurkunde beim Standesamt oder direkt beim Bestatter Ihrer Wahl. Folgende Dokumente bei einem Todesfall in Österreich sind für eine Ausstellung der Sterbeurkunde notwendig:

Gibt es Sonderurlaub bei Todesfällen?

Um Sie im Fall eines Todesfalls zu entlasten, haben Sie die Möglichkeit, sich Sonderurlaub zu nehmen. Ob ein Sonderurlaub bei einem Todesfall möglich ist, hängt allerdings von einigen Faktoren ab.

Verwandtschaftsgrad

Meistens wird Sonderurlaub im Todesfall nur dann genehmigt, wenn der Angehörige ein Verwandter ersten Grades ist. Dazu zählen Eltern, Kinder oder Geschwister. Dann beträgt die Auszeit in der Regel mindestens zwei Tage. Ihr Lohn wird Ihnen währenddessen wie gewöhnlich ausgezahlt.

Kulanz Ihres Arbeitgebers

Ihr Arbeitgeber muss einen Sonderurlaub bewilligen. Fragen Sie am besten bei Ihrem Arbeitgeber oder der Personalvertretung nach, wie mit Sonderurlaub bei einem Todesfall umgegangen wird und ob ein bestimmtes Verfahren zur Beantragung notwendig ist.

Hilfe bei Todesfall durch wichtige Ansprech-partner:innen

Unter unseren wichtigen Adressen finden Sie eine Auflistung relevanter Institutionen, die Ihnen als Hilfe beim Todesfall zur Seite stehen und begleiten. In unserer Übersicht finden Sie die jeweiligen Kontaktdaten und Telefonnummern.

Bei offenen Fragen können Sie uns jederzeit kontaktieren. Unser Team steht Ihnen bei einem Todesfall Tag und Nacht zur Seite. Auf Wunsch führen wir auch gerne Hausbesuche durch, um Ihnen die Vorbereitung einer Bestattung zu erleichtern.

Kunden­bewertungen

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Bestattungs­leistungen

Eine Urne aus Ton, die von einem Lichtstrahl beleuchtet wird.

Urne zu Hause

Bei einer Urne zu Hause wird die Urne mit der Asche der/des Verstorbenen zu Hause aufbewahrt. Dazu ist eine behördliche Genehmigung der Wohnsitzgemeinde nötig.

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