Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie die Antwort auf Häufig gestellte Fragen zum Vorgehen nach einem Todesfall und den anschließenden Amtswegen.

Verständigen Sie umgehend Ihren Hausarzt oder rufen Sie die Rettung. Der Tod muss von einem (Not-) Arzt offiziell feststellt werden. Anschließend wird die Totenbeschau vorgenommen. Bitte beachten Sie, dass vor der Totenbeschau an der verstorbenen Person keinerlei Veränderungen vorgenommen werden dürfen!

 

Kontaktieren Sie uns gleich im Anschluss um die weiteren Schritte bei einem Todesfall in Wien zu veranlassen.

Tritt der Todesfall in einem öffentlichen Krankenhaus in Wien ein, wird Ihr verstorbener Angehöriger in die örtliche Pathologie gebracht und verbleibt dort bis zur Abholung durch das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen. Wir empfehlen, sich innerhalb von 5 Werktagen für ein Bestattungsunternehmen zu entscheiden und die Abholung zu veranlassen.

Befindet sich die verstorbene Person in einem Pflegeheim, muss in der Regel noch am Tag der Freigabe die Abholung durch ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl erfolgen. Auch in manchen privaten Krankenhäusern muss die Abholung sehr rasch erfolgen.

Bitte kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne bezüglich der weiteren Schritte.

Verstirbt ein Mensch an einem öffentlichen Ort, werden die nahen Angehörigen von der zuständigen Sicherheitsbehörde verständigt. Auch um die Abholung vom Sterbeort kümmert sich die zuständige Sicherheitsbehörde. Wir klären gerne für Sie ab, wohin der/die Verstorbene gebracht wurde und wann mit einer Freigabe zu rechnen ist.

Der zuständige Totenbeschauarzt untersucht den/die Verstorbene(n) und achtet auf mögliche Lebenszeichen bzw. sichere Todeszeichen, anhand welcher der sichere Tod festgestellt wird. Anwesende werden in der Regel über die näheren Umstände, Krankengeschichte und Zeitpunkt des Ablebens befragt. Bitte halten Sie möglicherweise vorhandene medizinische Unterlagen (Befunde, Rezepte, etc.) bereit. Nach Prüfung der Unterlagen und der erteilten Auskünfte stellt der Totenbeschauarzt die Todesursache fest, wenn er den Tod zweifelsfrei nachvollziehen kann.

 

Wenn die Todesursache nicht feststellbar ist oder der Verdacht einer Fremdeinwirkung vorliegt, wird die Totenbeschau unterbrochen und die Überstellung des/der Verstorbenen durch das Gesundheitsamt bzw. die Landespolizeidirektion Wien veranlasst.

Sobald der Totenbeschauarzt die Todesursache festgestellt und den Verstorbenen zur Bestattung freigegeben hat, können Sie nach Vorlage des Leichenbegleitscheins (in Wien) bzw. der Todesbescheinigung (in Niederösterreich) die Abholung durch ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl in die Wege leiten. Wir stehen Ihnen täglich rund um die Uhr zur Verfügung!

Sie benötigen eine Sterbeurkunde für die Organisation der Bestattung Ihres Angehörigen sowie für diverse Abmeldungen bzw. Ummeldungen. Die Sterbeurkunde kann nach erfolgter Freigabe auf jedem österreichischen Standesamt ausgestellt werden, sobald die Anzeige des Todes (heute bis auf wenige Ausnahmen elektronisch) an das Standesamt übermittelt wurde.

 

Bitte bereiten Sie folgende Personenstandsdokumente vor:

 

  • Geburtsurkunde (ab 1939) bzw. Geburts- und Taufschein (vor 1939)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis oder Auszug aus der Heimatrolle bei österreichischen Staatsbürgern bzw. Reisepass bei anderer Staatsangehörigkeit
  • Meldezettel (kann in Wien entfallen)
  • Heiratsurkunde (wenn Familienstand verheiratet), rechtskräftiger Scheidungsbeschluss (wenn geschieden), Sterbeurkunde des Ehepartners (wenn verwitwe(r)t)
  • Nachweis über Verleihung eines akademischen Grades

 

Selbstverständlich unterstützen wir Sie gerne bei der Beurkundung des Sterbefalls – auch wenn nur manche oder keine Dokumente des Verstorbenen vorhanden sind.

Wenn Ihre Mobilität eingeschränkt ist oder Sie sich in dieser Ausnahmesituation nur zu Hause geborgen fühlen, beraten wir Sie auf Ihren Wunsch gerne in aller Ruhe in Ihrer gewohnten Umgebung.

Mit einer Sterbevorsorge treffen Sie Ihre Entscheidungen hinsichtlich Ihres Todesfalls bis ins kleinste Detail selbst und definieren ihre Wünsche individuell. Sie nehmen Ihren Angehörigen damit eine Last in der ohnehin schwierigen Situation eines Trauerfalles ab indem Sie das Treffen schwieriger Entscheidungen erleichtern und für eine finanzielle Entlastung sorgen.

 

Alternativ zur Vorsorge können Sie sich auch mit einer Sterbegeldversicherung absichern. Diese Versicherung sieht laufende Prämien vor. Im Ablebensfall sind die Bestattungskosten durch die Versicherung bis zu einem bestimmten Ausmaß gedeckt. Wenn der Sterbefall im Ausland eintritt, sind auch die Überführungskosten gedeckt. Es gibt außerdem die Option, dass die Versicherungssumme im Falle eines tödlichen Unfalls verdoppelt wird um Hinterbliebene noch besser abzusichern.

 

Wir beraten Sie gerne zum Thema Sterbeversicherung und Bestattungsvorsorge.

Wir stehen Ihnen bei Überführungen zur Seite – egal ob ein Angehöriger im In- oder Ausland verstirbt, oder eine Überführung in ebendieses erfolgen soll. Weitere Informationen zum Ablauf einer Auslandsüberführung erhalten Sie hier.

Die Kosten variieren je nach Bestattungsart und hängen von Ihren individuellen Anforderungen ab. Eine Bestattungsrechnung setzt sich aus Eigenleistungen, Fremdleistungen und Durchlaufposten, wie z.B. Pathologiegebühren im Krankenhaus, Friedhofsgebühren, Stolgebühren der Religionsgemeinschaften, etc. zusammen. In den Bereich der Eigenleistungen fallen die Dienstleistungen des Bestattungsunternehmens sowie benötigte Materialien, wie z.B. der Sarg, die Urne, Trauerdrucke, etc.

 

Die Bestattungskosten hängen zum größten Teil von Ihren individuellen Anforderungen sowie dem Beisetzungsort ab. Die niedrigsten Kosten entstehen bei einer Feuerbestattung und anschließenden Aufbewahrung der Urne zuhause. Wir beraten Sie gerne, wie Sie die Kosten möglichst gering halten können. Gerne erstellen wir auch ein maßgeschneidertes kostenloses Angebot für Sie.

Wir gestalten unsere Angebote nach Ihren individuellen Wünschen, Vorstellungen und Möglichkeiten. Grundsätzlich wählen Sie zwischen Erdbestattung und Feuerbestattung. Die Feuerbestattung ermöglicht unterschiedliche Beisetzungsvarianten.

Die Bestattung Himmelblau bietet folgende Bestattungsarten an:

Unsere Abwicklung umfasst die gesamte Organisation der Trauerfeier. Wir stehen Ihnen bei allen wichtigen Entscheidungen zur Seite, sei es die Auswahl des passenden Sarges oder der geeigneten Urne, die Erstellung der Trauerparten und Gedenkbilder, die Organisation eines Geistlichen oder Trauerredners oder der Trauermusik Ihrer Wahl. Wir verfügen über eine große Auswahl und unterstützen Sie gerne bei Ihren Entscheidungen. Selbstverständlich bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Trauerfeier Ihren individuellen Vorstellungen entsprechend zu gestalten.

Bitte prüfen Sie genau ob das Email wirklich von einer Email-Adresse aus unserem Unternehmen kommt. Dies erkennen Sie an der Endung @bestattung-himmelblau.at. Sollte dies nicht der Fall sein öffnen sie bitte keinen eventuellen Anhang oder mitgesendeten Link und löschen Sie das Email umgehend. Sollten Sie nicht sicher sein ob das Email von uns kommt nehmen Sie bitte Kontakt (Telefonnummer 01 3615000) mit uns auf, wir helfen Ihnen gerne weiter.

In der Vergangenheit sind solche Emails immer wieder aufgetaucht, wir haben die zuständigen Behörden informiert, die die Ermittlungen aufgenommen haben.

Im Notfall erreichen Sie uns rund um die Uhr unter der Telefonnummer 01 361 5000. An den Öffnungszeiten finden Sie uns in den Beratungszentren in den Wiener Bezirken 1. (nur nach telefonischer Vereinbarung), 10., 11., 12., 13., 18., 19., 21., 22. und 23.

Die jeweiligen Adressen, Öffnungszeiten und Telefonnummern finden sie hier.

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